Gesetzesänderung

Girokonto für Jedermann


Banken sollen künftig niemanden mehr abweisen dürfen, der bei ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will.

Banken sollen künftig niemanden mehr abweisen dürfen, der bei ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will.

Von Katharina Binder

Die Bundesregierung will alle deutschen Banken verpflichten, künftig auch Obdachlose und Asylbewerber als Kunden zu akzeptieren. Der Entwurf für das neue Zahlungskontengesetz wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet. Er sieht die Einführung eines sogenannten Basiskontos für alle vor.

Das Basiskonto, ein einfaches Girokonto auf Guthabenbasis, soll künftig jeder eröffnen können, der sich legal in der EU aufhält - und zwar bei einer Bank seiner Wahl. Bislang waren Wohnungslose und Asylbewerber nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden akzeptiert worden.

"Wer kein Konto hat, hat keine guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch die Wohnungssuche wird ohne Konto für viele Menschen zum Problem. Das ändern wir jetzt", betonte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Das Girokonto für Jedermann sei "ein zentraler Schritt, damit alle Menschen in Deutschland voll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können".

Die Linkspartei forderte, die Banken sollten verpflichtet werden, Basiskonten kostenlos zu führen. "Die Erfahrung zeigt: Die Banken zocken besonders gern da ab, wo eh schon wenig zu holen ist", sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion im Bundestag, Caren Lay. Das Finanzministerium betonte: "Die Kreditinstitute dürfen für diese Dienste nur angemessene Entgelte verlangen."

Der Gesetzentwurf, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, ist ein Gemeinschaftswerk von Justiz- und Finanzministerium. Er zwingt die Banken auch, ihre Girokonto-Gebühren künftig so zu veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne besondere Fachkenntnisse problemlos die verschiedenen Angebote vergleichen können.