Kosten für Ersatz-Bankkarte

BGH: Verbraucherschützer mit Klage erfolgeich


Wer seine EC-Karte verliert, muss nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine neue tragen.

Wer seine EC-Karte verliert, muss nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine neue tragen.

Von Manfred Fischer / Onlineredaktion

Banken dürfen ihre Kunden für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte nur unter bestimmten Voraussetzungen extra zur Kasse bitten.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Danach darf eine Bank keine Kosten für eine Ersatzkarte berechnen, wenn die Originalkarte zuvor gesperrt wurde - etwa weil sie verloren ging oder gestohlen wurde. Die Richter urteilten damit über eine Klage vom Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv). Der vzbv war gegen die Deutsche Postbank vorgegangen, weil diese ihren Kunden 15 Euro für eine Ersatzkarte berechnete. (Az.: XI ZR 166/14)

Die Richter gaben nun den Verbraucherschützern recht und erklärten die angegriffene Vertragsklausel der Bank für unwirksam. Sie verstoße gegen das Gesetz und benachteilige die Kunden daher unangemessen, hieß es.

Damit entschied der BGH anders als noch die Vorinstanzen. Diese hatten die Klage der Verbraucherschützer abgewiesen, woraufhin der vzbv in Revision nach Karlsruhe ging.