Landshut

10.000 Euro auf einer Parkbank: Ex-Schulleiter wegen Untreue verurteilt


Der Goldesel von Furth: Ehemaliger Schulleiter wird wegen Untreue verurteilt.

Der Goldesel von Furth: Ehemaliger Schulleiter wird wegen Untreue verurteilt.

Von Monika Müller

"Ich habe versucht, mit den Geldern gut und konstruktiv umzugehen." Dieser Satz fiel gegen Ende einer knapp dreistündigen Einlassung von Max L. vergangene Woche vor dem Amtsgericht.

Folgte man dem ehemaligen Schulleiter des Maristen-Gymnasiums Furth, so gab es während seiner Amtszeit von September 2007 bis Februar 2014 "einen Goldesel, der sich irgendwo versteckt". Er habe Probleme mit der Verwaltung des vielen Geldes gehabt, aber das habe bei der Schuldstiftung in Regensburg niemand sehen wollen. Die Verantwortlichen hätten ihm zu Beginn seiner Amtszeit vielmehr "das wirtschaftliche Gebaren nahegelegt", das er in der Folge praktiziert habe, so der 46-Jährige. Dazu gehörten unter anderem eine Espressomaschine als Primizgeschenk für einen ehemaligen Schüler, Essenseinladungen für die Fachschaften, Gabentische an Weihnachten und finanzielle Zuwendungen für Schüler mit problematischem Hintergrund. Einmal will L. partout nicht eingefallen sein, was er mit 2.222 Euro anfangen soll, die seine Sekretärin zuvor auf seine Anweisung hin vom Schulkonto abgehoben hat. So habe er das Geld einfach in einem Kuvert in den Schultresor gelegt: "Da habe ich es dann im Lauf der Zeit vergessen."

Untreue in 37 Fällen

Die Staatsanwaltschaft sah in dem "wirtschaftlichen Gebaren" von Max L. den Tatbestand der Untreue in 37 Fällen in besonders schwerem Fall verwirklicht und so fand sich der vierfache Familienvater vor Gericht wieder. Am Ende der Beweisaufnahme, so Richter Christian Lederhofer, seien die Einlassungen des Angeklagten zwar "ungewöhnlich, aber nicht widerlegbar" gewesen: Der Oberstudiendirektor kam mit einer Verurteilung wegen Untreue in drei Fällen in besonders schwerem Fall und einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten davon. Im Frühjahr 2014 hatte L., als nach seinem Weggang aus Furth im Rahmen eines Informationsabgleichs anlässlich des Schulleiterwechsels die ersten Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden, bereits 71.000 Euro an die Schulstiftung überwiesen. Strafrechtlich war das Ganze erst danach ins Rollen gekommen - nach einer Selbstanzeige von Max L., die "einer Todesangst" geschuldet war, die er nach einem Gespräch mit der Schulstiftung verspürt habe, und die er mittlerweile als "ziemlichen Blödsinn" bezeichnet. Er sei von den Betreffenden der Schulstiftung "über den Tisch gezogen worden", klagte L. an.

Wegen privater Schicksalsschläge wohl überfordert

Ein schwerer Verkehrsunfall und die Krebserkrankung seiner Frau hätten zu Problemen anderer Art geführt. Er habe sich mit der Verwaltung des Geldes überfordert gefühlt und dies mehrmals bei der Schulstiftung kundgetan. In seiner Verzweiflung habe er einmal gar behauptet, er habe 10.000 Euro in München auf einer Parkbank liegen lassen. Doch auch da sei er nicht ernst genommen worden. Immer wieder habe er von seiner Sekretärin die Information erhalten, "dass Geld da ist". Doch seitens der Schulstiftung habe es immer nur geheißen, er solle schauen, dass nicht mehr als 1.000 Euro auf dem Schulkonto seien, und zugleich: "Ich dürfe mit niemandem darüber sprechen." Auf das Stiftungskonto dürfe er das Geld aber keinesfalls einzahlen, sonst käme eine Steuernachzahlung in Millionenhöhe auf die Diözese zu.

Verteidiger Stephan Horster hatte auf einen Freispruch für seinen Mandanten plädiert. Dieser müsse aus rechtlichen Gründen zwingend erfolgen. Allein das Zusammenschrumpfen der Forderungen von ursprünglich 71.000 Euro - die L. aus Gutmütigkeit ja längst gezahlt habe - auf 25.000 Euro nach der Beweisaufnahme zeige, dass die Vorwürfe "allesamt in sich zusammenfallen". Eine Verschleierung habe nie stattgefunden. Jeder habe gewusst, dass sein Mandant die Summen habe. Ob L. das Geld jetzt auf dem Dachboden, im Sparstrumpf oder, wie geschehen, auf den Sparkonten seiner Söhne aufbewahrt habe: Das Geld sei immer zur Verfügung gestanden, so Horster. "Und allein darauf kommt's an." Dieser Argumentation wollte Richter Lederhofer allerdings nicht ganz folgen. Es möge sein, dass das Geld immer zur Verfügung gestanden habe, aber ein Rückzahlungswille sei nicht erkennbar gewesen. Max L. habe die Rückzahlung erst durchgeführt, als strafrechtliche Konsequenzen für ihn im Raum gestanden seien.