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Tanzverbot: Stiller Tag oder "Heidenspaß" am Karfreitag?


Feiern oder Tanzverbot am Karfreitag. Die Geister scheiden sich.

Feiern oder Tanzverbot am Karfreitag. Die Geister scheiden sich.

Nach dem Bayerischen Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage gilt der Karfreitag als "stiller Tag", an dem öffentliche Vergnügungsveranstaltungen verboten sind, die "nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen", so der Gesetzestext.

Die Regelungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes seien grundsätzlich verfassungsgemäß, bestätigte das Bundesverfassungsgericht 2016. Der Karfreitag sei ein gesetzlicher Feiertag, der mit "Ruhe- und Stilleschutz" ausgestattet ist. Das ausnahmslose Verbot von vornherein erweise sich jedoch als unverhältnismäßig. Eine Ausnahme sei hier zum Beispiel, wenn die Veranstaltung im überschaubaren Rahmen bleibt.

Der "Bund für Geistesfreiheit" protestiert gegen das Tanzverbot und bietet mit provokanten Slogans Konfliktstoff. Mit "Heidenspaß statt Höllenqual" wird in Regensburg auf Plakaten für Veranstaltungen am Karfreitag geworben. Dies ruft Kirchenvertreter auf den Plan.

Wir haben in Straubing Passanten befragt, ob sie das Tanzverbot noch für zeitgemäß halten.

Video zum Thema:

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