Die geplante Lärmschutzwand im oberen Abschnitt der Umgehungsstraße soll den starken Verkehrslärm abschirmen. Dass dies in ausreichendem Maße geschieht, wird von den Anwohnern bezweifelt (Foto: Wimberger)
Die Regierung von Niederbayern hat den Bau einer Lärmschutzwand östlich der Bundesstraße 20 bei Landau im Landkreis Dingolfing-Landau genehmigt. Damit erteilt sie dem Staatlichen Bauamt Landshut die Bauzulassung. Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung wird allen Beteiligten, Behörden und Fachstellen zugeschickt und in der Stadt Landau mit den Planunterlagen ausgelegt.
Die Lärmschutzwand wird 350 Meter lang und vier Meter hoch. An beiden Enden hat sie je 50 Meter lange Anpassungsbereiche an die bestehenden Erdwälle. Davon werden nicht nur die Bewohner der Anwesen mit gesetzlichem Lärmschutzanspruch profitieren, sondern viel mehr Menschen im Wohngebiet neben der Bundesstraße. Die Kosten belaufen sich auf rund 450000 Euro.
Die lärmgeplagten Anwohner sind dennoch nicht ganz froh, denn in ihren Augen reicht die Lärmschutzwand von den Dimensionen her nicht aus, was auch im Planfeststellungsverfahren zum Ausdruck gebracht wurde. Wiederholt wurde die Erhöhung und Verlängerung der Lärmschutzwand gefordert. Das ist aus rechtlichen Gründen und wegen unverhältnismäßig hoher Kosten allerdings nicht möglich, wird seitens des Bauamtes festgestellt. Für den Bau werden keine fremden Grundstücke benötigt. Errichtet wird die Lärmschutzwand voraussichtlich im nächsten Jahr.
Die B 20 wurde 1963 als Umgehungsstraße gebaut, bevor die Baugebiete Kagerer Steg und Parhofer Feld entstanden sind. Im Jahr 1995 wurde die Straße südwestlich der Stadt wegen des deutlich gestiegenen Verkehrsaufkommens an der Bergstrecke um einen Fahrstreifen erweitert. Verkehrslärmschutz wurde bei der Genehmigung des zusätzlichen Fahrstreifens nicht angeordnet, weil man aufgrund von Prognosen für das Jahr 2010 nur mit rund 13 000 Fahrzeugen pro Tag und einem Schwerverkehrsanteil von 16 Prozent rechnete. Angesichts der heutigen Zahlen wäre ein Lärmschutz für zwei betroffene Gebäude berechtigt gewesen, weil die überregional bedeutsame Nord-Süd-Verbindung aktuell mit mehr als 16 000 Fahrzeugen pro Tag und einem Schwerverkehrsanteil von knapp 20 Prozent stark belastet ist.
Der Planfeststellungsbeschluss und eine Übersichtskarte können auch unter
www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/3/planfeststellung_strassenrecht/planfest/index.php eingesehen werden.
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