Ratgeber Auto
TÜV überziehen wegen Corona? Das sagen Rechtsexperten
24. April 2020, 14:16 Uhr aktualisiert am 24. April 2020, 14:16 Uhr
Die Corona-Maßnahmen machen früher alltägliche Dinge zum Teil höchst problematisch. Das Bundesverkehrsministerium hat daher an die Länder die Empfehlung gegeben, bei Hauptuntersuchung und Co. Kulanz walten zu lassen. Doch es soll keine Einladung sein, die Prüfung auf die ganz lange Bank zu schieben.
Neue Fristen für die Hauptuntersuchung
Da die großen Prüforganisationen wie etwa TÜV, GTÜ oder Dekra aufgrund behördlicher Verpflichtungen der Daseinsvorsorge unterliegen, werden Fahrzeugprüfungen unter Einhaltung aller wirksamen Schutzmaßnahmen auch während der Corona-Pandemie durchgeführt. Allerdings hat das Verkehrsministerium den Bundesländern empfohlen, die Frist für die HU vorübergehend bis zum 30. Juni zu lockern. Ob und welche Länder folgen, ist nach Auskunft der ARAG Experten allerdings noch nicht klar. Daher sollten betroffene Fahrzeughalter sich bei ihrer Prüfstelle oder der örtlichen Polizeibehörde erkundigen.
Die Empfehlung lautet, dass man die Frist für eine Hauptuntersuchung um bis zu vier Monate überschreiten darf, ohne dass ein Bußgeld befürchtet werden muss. Gab es nach der HU zu behebende Mängel, hatten Autofahrer bislang einen Monat Zeit, bis sie ihren Wagen zur Nachuntersuchung wieder vorführen mussten. Durch die Corona-Krise gilt jetzt für das Jahr 2020 eine verlängerte Frist von zwei Monaten.
Hauptuntersuchung und Quarantäne
Wer sich in häuslicher Quarantäne befindet, darf die Frist für die HU überziehen und nach Beendigung der Isolation mit dem Fahrzeug zur Prüfstelle fahren. Denn alle Fahrten, die der HU dienen, sind erlaubt. Fahrten zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Arbeit sind nach Ablauf der Frist hingegen nicht erlaubt.
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Fahrzeughalter bei der HU nicht persönlich anwesend sein muss. Auch Familienangehörige oder Freunde dürfen den Wagen vorführen. Und abschließend sei gesagt: Bei aller Ausnahme und Fristverlängerung sind Fahrzeughalter grundsätzlich dazu verpflichtet, dass ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig und verkehrssicher ist.
Reparaturen erlaubt
Pannendienste und Kfz-Werkstätten sind systemrelevante Betriebe und arbeiten daher auch weiterhin. Allerdings sollte man aufgrund gelegentlicher Mitarbeiter- oder Material-Engpässe damit rechnen, dass es etwas länger dauert, bis man einen Termin bekommt.
Reifenwechsel
Der April ist der klassische Monat, um das Fahrzeug auf Sommerreifen umzurüsten. Und nach Auskunft der ARAG Experten ist es trotz des Coronavirus mittlerweile überall erlaubt. Zunächst hatte Bayern den saisonalen Reifenwechsel zunächst aufgrund der verschärften Ausgangsbeschränkungen noch verboten. Aber auch dort gilt nun: Der Reifenwechsel ist ein triftiger Grund, Haus oder Wohnung zu verlassen.
MPU
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung , oder auch "Idiotentest" genannt, findet während der Corona-Krise nicht als Präsenzveranstaltung statt. Stattdessen gibt es aber die Möglichkeit, die Vorbereitungskurse online zu absolvieren.