Das bringt der Mittwoch
Abiturprüfungen - BMW - Prozess um Messerstiche
12. Mai 2021, 8:00 Uhr aktualisiert am 12. Mai 2021, 7:00 Uhr
Informieren Sie sich über wichtige Themen des Tages in Bayern in unserer Tagesvorschau. Was bewegt den Freistaat? Welche Termine aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Sport bestimmen den Tagesverlauf?
Beginn der Abitur-Prüfungen an bayerischen Gymnasien
Heute schreiben rund 35.000 Schülerinnen und Schüler in Bayern ihre erste schriftliche Abiturprüfung. Nach dem Test im Fach Deutsch folgen am 18. Mai Mathe und am 21. Mai ein weiteres Fach. Die mündlichen Prüfungen in zwei zusätzlichen Fächern stehen dann am 7. und 18. Juni an. Über allem hängt die Frage: Ist das Abitur auch heuer, mitten im zweiten Pandemie-Schuljahr, fair und gerecht? Lesen Sie hierzu Piazolo hält Abiprüfungen trotz Corona-Stress für fair
idowa.plusist unser Exklusiv-Angebot für Abonnenten. Greifen Sie ohne zusätzliche Kosten auf Artikel aus Ihrer Zeitung von Morgen schon heute zu. Melden Sie sich als Abonnent einfach an.
BMW lädt zur Hauptversammlung ein
Der Beschluss der BMW-Hauptversammlung heute gilt als Formsache: Der Autobauer wird seinen Aktionären für das vergangene Jahr 1,90 Euro Dividende je Stammaktie und 1,92 Euro je Vorzugsaktie zahlen. Insgesamt geht es um eine Summe von über einer Milliarde Euro. Die Versammlung der Aktionäre findet ab 10 Uhr virtuell statt. Lesen Sie hierzu Auch BMW zahlt Dividende trotz Staatshilfe
Voraussichtlich letzter Verhandlungstag in Prozess um Messerstiche in Obdachlosenunterkunft
Angeklagt ist ein 43 Jahre alter Mann aus Eritrea. Er soll im November 2020 in Kelheim im betrunkenen Zustand einen Mitbewohner zu erstechen versucht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag vor. Heute soll am Landgericht Regensburg der letzte Verhandlungstag stattfinden.
Urteil des Europäischen Gerichts zu Markenstreit um Bavariaweed
Die Firma Bavariaweed möchte ein Bildzeichen für ihren Handel mit medizinischem Cannabis eintragen lassen. Das EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) lehnt dies mit der Begründung ab, dass der englische Begriff Weed Marihuana bedeute. Mit dem Namen würde somit eine verbotene, illegale Substanz beworben, auch wenn diese therapeutischen Zwecken diene.
Die Onlineredaktion von idowa und idowa.plus versendet wöchentlich einen Newsletter. Erfahren Sie, welche Artikel Sie unbedingt lesen sollten, und nehmen Sie an exklusiven Gewinnspielen für unsere Kunden teil. Anmelden ist ganz einfach.