Urteil

Auf Polizistin zugesteuert - Langjährige Haft für Schleuser


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Mit Kontrollen legt die Polizei Schleuser das Handwerk

Von dpa

Das Landgericht Traunstein hat einen 24-jährigen Mann wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und einer Reihe weiterer Straftaten zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Auf einer Flucht vor der Polizei war er unter anderem auf eine Beamtin zugefahren, die sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte, wie Gericht und Staatsanwaltschaft mitteilten.

Der Angeklagte, der keinen Führerschein hatte, war laut Urteil als Mitglied einer Schleuserbande im Juli 2023 fünfmal als Scoutfahrer und in einem Fall als Fahrer für das Einschleusen von insgesamt 87 Personen verantwortlich. Die meisten dieser Menschen seien völlig ungesichert unter lebensgefährlichen Bedingungen transportiert worden, erläuterten die Behörden. Ein Scoutfahrer kundschaftet eine optimale Route aus.

Als die Polizei ihn im Juli einem Jahr nach einer Schleusung in Schönau am Königssee kontrollieren wollte, raste er davon. Dabei fuhr er erst auf die Beamtin zu, die einen Meter zur Seite springen musste, um nicht vom Fahrzeug erfasst zu werden. Innerorts fuhr er bis zu 145 Stundenkilometer. Er geriet schließlich auf der Gegenspur ins Schleudern und rutschte mit dem Wagen die Böschung hinunter. Dort konnte er festgenommen werden. Der georgische Staatsangehörige hatte die Taten vor Gericht eingeräumt - was das Gericht bei der Strafzumessung berücksichtigte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Leiter der Traunsteiner Staatsanwaltschaft Wolfgang Beckstein unterstrich die Bedeutung des "Traunsteiner Modells" im Kampf gegen die organisierte Schleuserkriminalität. Das Modell zeichnet sich aus durch fachliche Spezialisierung, bessere Vernetzung mit den Dienststellen von Bundespolizei und bayerischer Grenzpolizei sowie eine enge Zusammenarbeit mit grenznahen Staatsanwaltschaften der Nachbarländer, mit Eurojust und Europol.


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