Sieg im Semmelstreit
Bäckerei darf Ware den ganzen Sonntag verkaufen
14. Februar 2019, 20:51 Uhr aktualisiert am 14. Februar 2019, 21:57 Uhr
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mit Material der dpa
Wenn eine Bäckerei auch ein Café betreibt, darf sie den ganzen Sonntag über unbelegte Semmeln verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Das Gericht wies eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine Bäckereikette mit Filialen in München in zweiter Instanz ab. Die Zentrale hatte versucht, der Bäckerei den Verkauf von Backwaren für mehr als drei Stunden an Sonn- und Feiertagen zu verbieten und auf Unterlassung geklagt.
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