Kritik an Corona-Politik

Bayerischer Verein laut Gerichtsentscheid nicht gemeinnützig


Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Kritik an der Corona-Politik ist kein ausreichendes Kriterium für eine Gemeinnützigkeit. (Symbolbild)

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Kritik an der Corona-Politik ist kein ausreichendes Kriterium für eine Gemeinnützigkeit. (Symbolbild)

Von dpa

Gemeinnützig sind in Deutschland die Förderung der Gesundheitspflege und die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Kritik an der Corona-Politik zähle nicht zur gemeinnützigen Gesundheitspflege, entscheidet das höchste deutsche Finanzgericht.

Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung inklusive Hinweise auf ein "Recht zum Widerstand" sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht gemeinnützig. Ein 2020 gegründeter bayerischer Verein von Gegnern der Corona-Beschränkungen hat demnach keinen Anspruch auf die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile, wie das höchste deutsche Finanzgericht am Donnerstag nach einer Eilentscheidung mitteilte.

Den klagenden Verein nannte der BFH nicht. Vor dem Finanzgericht München - der Vorinstanz des aktuellen Falls am BFH - hatte 2020 der Passauer Verein "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie" (MWGFD) geklagt, der auf seiner Webseite eine "Meldestelle Impftod" betreibt. Außerdem bestreitet die MWGFD, dass die Pandemie zu erhöhter Sterblichkeit in Deutschland führe. Der Verein antwortete nicht unmittelbar auf eine Anfrage.

Der Bundesfinanzhof betonte, dass politische Aktivität gemeinnütziger Vereinigungen sich an den dafür vorgegebenen Rechtsrahmen halten muss - gemeinnützig sind laut Abgabenordnung zwar die Förderung des demokratischen Staatswesens ebenso wie die Gesundheitspflege, nicht jedoch politische Forderungen und Kampagnen. In der Vergangenheit hatte der BFH deswegen auch dem auf der linken Seite des politischen Spektrums stehenden Netzwerk "Attac" die Gemeinnützigkeit aberkannt.

Auch der bayerische Verein hat diesen Rahmen nach Einschätzung des BFH überschritten. Als Beispiele nannten die Bundesrichter die Aufforderung an die Bundesregierung, sämtliche Corona-Beschränkungen aufzuheben. Ebenfalls nicht gemeinnützig war demnach der Ruf nach einem Untersuchungsausschuss und der Hinweis auf ein "Recht zum Widerstand".