Gesundheitsversorgung

Bayern fordert Korrektur der Krankenhausreform nach Neuwahl


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Die Reform soll Finanzdruck auf die Kliniken verringern. (Archivbild)

Von dpa

Nachdem der Bundesrat trotz jahrelanger Kritik aus Bayern den Weg für die umstrittene Krankenhausreform freigemacht hat, fordert die Staatsregierung nachträgliche Korrekturen durch die nächste Bundesregierung. "Die vorgezogene Neuwahl des Bundestags wird die Karten neu mischen. Denn die nächste Bundesregierung muss sich die Krankenhausreform noch einmal vornehmen und wichtige Nachbesserungen in die Wege leiten", sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) in Berlin. Am 23. Februar finden in Deutschland vorgezogene Bundestagswahlen statt.

Gerlach hatte sich wie ihr Vorgänger Klaus Holetschek (CSU) von Anfang an gegen die Reformpläne des Bundes gestellt und immer wieder vergeblich versucht, Einfluss auf das Verfahren zu bekommen. Kurz vor der Abstimmung in der Länderkammer hatte Bayern versucht, den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen. Die Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann damit umgesetzt werden. Sie soll finanziellen Druck auf die Kliniken mindern und mehr Spezialisierung durchsetzen.

"Das Scheitern der Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Krankenhausreform ist sehr bedauerlich", betonte Gerlach. Sie sprach von einem schlechten Tag für die Krankenhäuser in Deutschland. En Vermittlungsausschuss wäre die Chance gewesen, die Krankenhausreform zumindest in zentralen Punkten zu verbessern. Die Bundesregierung habe wichtige Anliegen der Länder in diesem Gesetz nicht berücksichtigt.

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft richtete ebenfalls den Blick nach vorne und formulierte umgehend Forderungen an die neue Bundesregierung - darunter mehr Geld, um Insolvenzen von bedarfsnotwendigen Kliniken zu verhindern.

Im Kern soll mit der Reform die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch teils nicht optimalen Eingriffen beseitigen.

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen daher auch neue "Leistungsgruppen" sein. Sie sollen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern - etwa beim Fachpersonal oder der Behandlungserfahrung. Kommen soll zudem ein milliardenschwerer "Transformationsfonds", um die Neuorganisation finanziell zu unterstützen.

"Die Staatsregierung ist mit ihrer Blockadehaltung krachend gescheitert", sagte Ruth Waldmann aus der SPD-Landtagsfraktion. Jetzt sei der Weg frei für eine moderne medizinische Versorgung. "Die Staatsregierung muss jetzt die Ärmel hochkrempeln und kann sich nicht länger vor einer fundierten Krankenhausplanung drücken."

In der Sitzung der Länderkammer hatte es eine kontroverse Debatte gegeben. Lauterbach appellierte kurz vor der Abstimmung an die Länder, das Gesetz passieren zu lassen. Es gehe um "die einmalige Chance, Zehntausenden Menschen pro Jahr eine bessere Versorgung zukommen zu lassen". Bei möglichen Änderungen müsse man sich ehrlich machen: Dabei gehe es um den Kern der Reform. Wenn diese Änderungen vorgenommen würden, brauche man die Reform nicht mehr.

Bei der Abstimmung wurde das Votum Thüringens nicht mitgezählt, da das Land nicht einheitlich abstimmte, wie Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger feststellte.

In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2025. Umgesetzt werden soll die neue Struktur aber erst über mehrere Jahre bis 2029. Für die Patientinnen und Patienten wird sie also nicht sofort spürbar. Das Netz der 1.700 Krankenhäuser dürfte damit auch kleiner werden. Vielen Krankenhäusern machen seit längerem Finanznöte, nicht belegte Betten und Personalmangel zu schaffen. Die Länder und die Klinkbranche hatten auch eine Überbrückungsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen der Reform gefordert.


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