Hotel darf Name behalten

Bayern verliert Prozess um Namen "Neuschwanstein"


Ein Hotel in Nesselwang, rund 24 Kilometer vom berühmten Schloss Neuschwanstein entfernt, darf nun doch seinen Namen "Explorer Hotel Neuschwanstein" behalten. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden. (Symbolbild)

Ein Hotel in Nesselwang, rund 24 Kilometer vom berühmten Schloss Neuschwanstein entfernt, darf nun doch seinen Namen "Explorer Hotel Neuschwanstein" behalten. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden. (Symbolbild)

Von dpa

Schloss Neuschwanstein ist weltweit bekannt und das berühmteste Bauwerk Bayerns. Neuschwanstein ist aber nicht nur ein Schloss, sondern eine geschützte Marke. Doch auch ein wenig schlossartiges Hotel darf "Neuschwanstein" heißen.

Bayern hat einen langjährigen Prozess um das Namensrecht am berühmtesten Schloss des Freistaats verloren: Ein Hotel im 24 Kilometer entfernten Nesselwang wird demnach weiter "Neuschwanstein" im Namen führen dürfen. Das Oberlandesgericht München wies nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in einem Berufungsverfahren die Klage gegen das Hotel ab.

Der Freistaat wollte dem "Explorer Hotel Neuschwanstein" auferlegen, den Namen des Schlosses nicht mehr nutzen zu dürfen. Denn diesen hat Bayern als Marke beim Deutschen Paten- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. "Das berühmte bayerische Königsschloss ist als Wahrzeichen von Weltrang und wichtiges kulturelles Erbe besonders schützenswert", betonte die staatliche Schlösserverwaltung. "Die damit verbundene Marke und damit das Ansehen von Schloss Neuschwanstein gilt es daher insbesondere auch vor Schäden durch Nutzungen Dritter zu bewahren."

Die Klage zielte in erster Linie darauf, dass "Neuschwanstein" kein angestammter Ortsname ist, sondern ausschließlich der Name des heute als Museum betriebenen Märchenschlosses, das König Ludwig II. ab dem Jahr 1869 als Kopie einer alten deutschen Ritterburg erbauen ließ. Der Vorsitzende Richter Andreas Müller sprach von einer "Ende des 19. Jahrhunderts für das Schloss erdachten Fantasiebezeichnung". Deshalb argumentierten die Anwälte des Freistaats, die Verwendung von "Neuschwanstein" im Hotelnamen sei eine "Unternehmenskennzeichenverletzung".

Die Richter gehen aber nicht davon aus, dass das Wort "Neuschwanstein" im Hotelnamen die Rechte des Freistaats beziehungsweise des Schlossmuseums verletzt, auch eine Verwechslungsgefahr oder Irreführung der Hotelgäste sehen sie nicht. "Wir meinen, dass ein Anspruch nicht gegeben sein dürfte", machte der Vorsitzende Müller schon vor der Urteilsverkündung klar, wie die Entscheidung ausfallen würde.

Der Senat sieht die Nutzung von "Neuschwanstein" im Hotelnamen als "beschreibend" und nicht als Verletzung der Rechte eines Unternehmens, wie Müller deutlich machte. In der ersten Instanz hatte noch das Hotel verloren. Der Name "Neuschwanstein" war auch in der Vergangenheit schon Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Laut Schlösserverwaltung laufen noch zwei Verfahren.