Tattoos, Sporttest, Körpergröße
Bewerbungs-Mythen der Polizei auf dem Prüfstand
29. Juni 2022, 6:00 Uhr aktualisiert am 29. Juni 2022, 6:00 Uhr
Wer tätowiert oder kleiner als 1,65 Meter ist, braucht gar nicht erst zum Bewerbungsgespräch zu kommen? Wer den Cooper-Test versemmelt, hat keine Chance mehr? Rund um die Bewerbung und Einstellungsprüfung bei der Polizei halten sich viele hartnäckige Vorurteile. Ein Faktencheck.
1. Polizisten müssen mindestens 1,65 Meter groß sein.
Das ist grundsätzlich richtig. Die Mindestgröße bei der Polizei beträgt genau 1,65 Meter. Allerdings sind hier auch Ausnahmen möglich, wenn der Bewerber eine „besondere körperliche Gesamtkonstitution“ zeigt. Ist er beispielsweise besonders sportlich, kann über die geringere Körpergröße hinweggesehen werden. Ein definitives Ausschlusskriterium ist das also noch nicht, sondern eine Einzelfallentscheidung.
2. Polizisten dürfen nicht tätowiert sein
Falsch. Polizisten dürfen nicht sichtbar tätowiert sein. Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Solange die Tattoos auch mit einem Kurzarmhemd nicht zu sehen sind, sind sie kein Problem. Das gilt aber nur, solange auch die Tätowierungen an sich unproblematisch sind. Strikt verboten sind zum Beispiel sexuelle, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Motive.
3. Wer den Sporttest nicht besteht, ist durchgefallen
Das ist richtig. Die Sportnote fließt zwar nicht in die Gesamtnote der Einstellungsprüfung ein, Bewerber müssen den Sporttest aber zumindest bestehen, um sich zu qualifizieren. Zu der Prüfung gehören vier Disziplinen: Springen über eine Kleinbank, Bankdrücken mit einer Langhantel, ein Pendellauf und der sogenannte Cooper-Test. Bei letzterem geht es darum, in zwölf Minuten so viele 100-Meter-Sprints zu absolvieren wie möglich. Um den Test zu bestehen, müssen die Bewerber die Mindestanforderungen des Cooper-Tests erfüllen und dürfen in den anderen Disziplinen maximal einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5 bekommen. Die genauen Anforderungen für die einzelnen Disziplinen sind kein Geheimnis und auf der Homepage der Bayerischen Polizei einsehbar.
4. Wer die Prüfung beim ersten Versuch nicht schafft, ist raus
Nein, ganz so schlimm ist es nicht. Sollten Bewerber einen Teil der Prüfung nicht bestehen, können sie diesen für den nächsten Einstellungstermin wiederholen. In der Regel bedeutet das: Im nächsten Jahr. Eine Wiederholung der ganzen Prüfung ist erst nach zwei Jahren möglich – und auch nur, wenn der Bewerber weiterhin die anderen Kriterien erfüllt.
5. Ein klassisches Bewerbungsgespräch gibt es bei der Polizei nicht
Das ist Quatsch. Wer Polizist werden will, muss nicht nur sportliche Tests bestehen, sondern auch charakterlich geeignet sein. Deswegen gehören auch schriftliche Prüfungen, eine Gruppendiskussion und natürlich auch ein Bewerbungsgespräch zum Auswahlverfahren. Das Gespräch dauert etwa 45 Minuten und soll vor allem die sozialen Kompetenzen und die Leistungsmotivation der Bewerber testen. Übrigens: Eine Bewerbung ist auch mit Legasthenie möglich. Legastheniker müssen aber ebenfalls den schriftlichen Tests bestehen und bekommen keinen Notenbonus oder eine längere Bearbeitungszeit.