Zwei Prozesse in München
Bier, Hendl, Kugelschreiber: Wo fängt Bestechung an?
17. Mai 2022, 16:40 Uhr aktualisiert am 4. April 2023, 14:02 Uhr
In München wird am Mittwoch das Urteil in der Miesbacher Amigo-Affäre erwartet. Zeitgleich steht ein Wiesn-Wirt vor Gericht, weil er Gutscheine für Hendl und Bier an Polizisten abgegeben hat. Zwei Prozesse und die Frage, welche Geschenke noch erlaubt sind.
Eine Wiesn-Maß für die Mitarbeiter, Hendl-Gutscheine für Kunden, kleine Geschenke wie Schirme, Kugelschreiber oder Eintrittskarten für Events: Was früher für viele Unternehmen zum guten Stil gehörte, hat heute ein Geschmäckle - mindestens. Schnell entsteht der Verdacht der Bestechung. Schlagwort: "Compliance", gute Unternehmensführung.
Ein Schlagwort, das im oberbayerischen Miesbach jahrelang wohl weitgehend unbekannt war: Über Jahre hatte die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee teure Reisen in Fünf-Sterne-Hotels, Einladungen und Geschenke für Politiker und Kollegen mitfinanziert. Im zweiten Prozess um die sogenannte Amigo-Affäre um teure Geschenke auf Kosten der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee wird an diesem Mittwoch vor dem Landgericht München II das Urteil erwartet. Der ehemalige Vorstandschef Georg Bromme sowie der Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl sitzen erneut wegen Untreue auf der Anklagebank.
Die Staatsanwaltschaft hat für Bromme zweieinhalb Jahre Haft verlangt - genau wie im ersten Prozess vor drei Jahren. Damit würde er hinter Gitter kommen. Kreidl soll nach dem Willen der Anklage zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt werden.
Teure Geschenke, luxuriöse Reisen
Bromme und Kreidl mussten sich bereits vor drei Jahren wegen der Affäre um teure Geschenke, luxuriöse Reisen und Geburtstagspartys auf Kosten der Bank verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte 2021 die Urteile des Landgerichts weitgehend. Weil die Karlsruher Richter aber bei einigen Vorwürfen erneuten Verhandlungsbedarf sahen, kam es zum neuen Prozess.
Für Zehntausende Euro reiste man in Fünf-Sterne-Hotels, man lud zu Jagdausflügen, trank Hunderte Euro teuren Wein, spendierte Beauty-Anwendungen für Ehefrauen. Dass das vielleicht nicht ganz korrekt war, dafür gab es offenbar kein Bewusstsein. Jedenfalls waren alle Ausgaben auf Heller und Pfennig aufgeführt - die Buchführung kannte alles. Alle Ausgaben seien bis auf den letzten Cent verbucht, intern und extern geprüft und auch testiert worden, sagt Bromme vor Gericht.
Geschenke, so Bromme, seien unter anderem an wichtige und finanzkräftige Kunden der Sparkasse gegangen. Kreidl wiederum argumentiert, es wäre ja auch unhöflich gewesen, Geschenke der Sparkasse zurückzuweisen. Man habe wohl versäumt, die lang gepflegte Praxis zu hinterfragen, sagt Bromme. Andererseits sei diese so unüblich nicht gewesen, auch bei anderen Unternehmen nicht.
Von einem "bayerisch-barocken, üblichen, gewohnheitsmäßigem Handeln" sprach Kreidls Anwalt Klaus Leipold vor dem BGH. Entenessen wie in Miesbach auf Kosten der Sparkasse habe es auch andernorts gegeben. "Das hieß nur anders."
Geschichten "wie in einem Helmut-Dietl-Film"
Sein Kollege Ali Norouzi sagte, der Fall spiele zu einer Zeitenwende, als Compliance erst Einzug bei Unternehmen erhielt - also die Einhaltung von Regeln sowie Maßnahmen, um diese nicht zu brechen. "Es hat etwas länger gedauert, bis es sich in Oberbayern durchgesetzt hat." Die Anwälte räumten aber ein, dass man sich bei den Geschichten vorkommen könne "wie in einem Helmut-Dietl-Film".
Manchmal aber kommen - in anders gelagerten Fällen als diesem - bei den Beteiligten durchaus Zweifel an den Regeln auf: An diesem Mittwoch steht auch der langjährige Sprecher der Wiesn-Wirte, Toni Roiderer, vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vorteilsgewährung in vier Fällen vor. Der Grund: Er hatte Polizisten mehrere Gutscheine für je ein Wiesn-Hendl und eine Maß Bier in seinem Festzelt auf der Wiesn gegeben. Gesamtwert: 4.028,59 Euro.
Roiderer bestreitet das gar nicht - sieht aber nicht ein, warum das strafbar sein soll, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagt. Welche Polizisten die Gutscheine letztlich bekommen hätten, wisse er nicht einmal. "Ich kenne ja die Leute gar nicht." Seiner Ansicht nach hätte das Verfahren gegen ihn längst eingestellt werden müssen - "weil das im Bagatellbereich ist".
Festwirt ist sich keiner Schuld bewusst
Gegen einen Strafbefehl hat er Einspruch eingelegt, "weil ich mir keiner Schuld bewusst bin", wie er betont. Darum kommt es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht München. Gegen den Polizisten, der die Marken in Empfang nahm, wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers "im Strafbefehlsweg wegen Vorteilsnahme eine Geldstrafe verhängt".
Laut Paragraf 42 des Beamtenstatusgesetzes dürfen Beamtinnen und Beamte - und damit auch Polizisten - keine Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. "Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Dienstherrn", teilt das bayerische Innenministerium auf Anfrage mit. Es drohten dienstrechtliche Konsequenzen. Darüber hinaus könnten auch strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt sein - wie eben beispielsweise Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit.
"Der Themenkomplex Compliance ist keine neue Wissenschaft", schreibt die Münchner Unternehmensberatung Deloitte in der Zusammenfassung ihrer Compliance-Studie 2021. "Doch der stetige Wandel und die Komplexität der Geschäftsvorfälle erfordern eine kontinuierliche Anpassung der Compliance-Strukturen."