14. bis 27. Oktober
Eintragungsfrist für Landtags-Volksbegehren startet
14. Oktober 2021, 3:22 Uhr aktualisiert am 14. Oktober 2021, 6:26 Uhr
Für das umstrittene Volksbegehren zur Auflösung des bayerischen Landtags beginnt nun die entscheidende Phase: Heute startet die zweiwöchige Eintragungsfrist in den Rathäusern - für das Erreichen der nächsten Stufe wären die Unterschriften von einer Million Wahlberechtigten nötig.
Würde das Quorum erreicht, käme es zu einem Volksentscheid - alternativ könnte der Landtag vorher von sich aus aktiv werden. Die Verantwortlichen des in der Geschichte des Freistaats bislang einmaligen Volksbegehrens werden von der Staatsregierung in der "Querdenker"-Szene verortet. Brisant: Mindestens einer davon ist sogar im Visier des Verfassungsschutzes.
Der stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens, Karl Hilz, wird vom Landesamt für Verfassungsschutz dem Sammelbeobachtungsobjekt "Sicherheitsgefährdende demokratiefeindliche Bestrebungen" zugerechnet. Im jüngsten Halbjahresbericht des Landesamts heißt es ganz speziell über Hilz unter anderem: "Mit seinem Aktivismus gegen die Corona-Schutzmaßnahmen versucht er, eine systematische Störung der Funktionsfähigkeit des Staates herbeizuführen."
Einer der Sprecher des Volksbegehrens, Gerhard Estermann, hatte zuletzt erklärt: "Wir wollen nicht den Staat ändern oder stürzen. Es geht uns um mehr direkte Demokratie." Man wolle die Bürger "aufwecken - dass sie sich ihrer demokratischen Rechte wieder bewusst werden". Er räumte aber ein, dass "Querdenker" eine Hilfestellung gewesen seien, als es darum ging, die nötigen Unterschriften für den Antrag auf das Volksbegehren zu sammeln. Ansonsten gebe es keine Einflüsse. Zudem wehre man sich auch dagegen, in eine rechte Ecke geschoben zu werden.
Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte erklärt, die Bayerische Verfassung sehe die Möglichkeit eines solchen Volksbegehrens ausdrücklich vor, insofern sei dies voll und ganz zu respektieren. Sie fügte aber hinzu: "Wenn jetzt einige wenige - weil ihnen die Corona-Maßnahmen nicht passen und das Parlament nicht nach ihrer Pfeife tanzt - den Landtag abberufen wollen, ist das falsch verstandene Demokratie." Demokratie bedeute auch, dass die Mehrheit am Ende entscheide. Eine Neuwahl des Landtags würde das nicht ändern.