Bilanz des Hauptzollamts Regensburg

Erfolgreiches Vorgehen gegen Schwarzarbeit im Jahr 2021


Die Zöllner des Regensburger Hauptzollamts sind auch 2021 gegen Schwarzarbeit und andere illegale Praktiken vorgegangen. (Symbolbild)

Die Zöllner des Regensburger Hauptzollamts sind auch 2021 gegen Schwarzarbeit und andere illegale Praktiken vorgegangen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg, die von den Standorten Regensburg, Furth im Wald, Weiden und Hof aus gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgeht, hat am Freitag ihre Bilanz des Jahres 2021 veröffentlicht.

Im Zuständigkeitsbereich wurden laut einer Pressemitteilung 2021 rund 1.100 Arbeitgeber geprüft, verglichen mit etwa 1.000 im Jahr 2020. Rund 1.800 Strafverfahren wurden eingeleitet, von denen knapp 1.500 abgeschlossen wurden. Im Jahr zuvor hatte es 1.400 Verfahren gegeben, 1.500 davon - inklusive einiger aus dem Jahr 2019 - wurden abgeschlossen. Im Bereich des Regensburger Hauptzollamts wurde somit letztes Jahr eine Schadenssumme von rund 14,7 Millionen Euro ermittelt, verglichen mit etwa 12,2 Millionen Euro im Jahr 2020.

Zahlreiche Branchen, beispielsweise das Gaststättengewerbe und der Messebau, waren 2021 stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die FKS reagierte darauf, wie bereits im Jahr 2020, mit einer flexiblen Strategie und veränderten Prüfungsschwerpunkten, um weiterhin so viele Prüfungen durchführen zu können wie möglich. Bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen unter anderem im Baugewerbe, im Transport- und Logistikgewerbe sowie bei Paketdienstleistern standen letztes Jahr ebenfalls erneut auf dem Programm der Zollbeamten.

Schwarzarbeit hat viele Gesichter

Die aufgedeckte Schwarzarbeit hatte dabei verschiedene Gesichter, wie das Hauptzollamt erklärt: Das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen und die Hinterziehung von Lohnsteuer ist strafbar, ebenso das Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Beschäftigung zum gleichen Zweck. Strafbar ist es auch, ausbezahlte Sozialleistungen aufgrund falscher Angaben einzubehalten.

Bei Verstößen etwa hinsichtlich der korrekten Ausbezahlung des Mindestlohns drohen Arbeitgebern - neben empfindlichen Geldbußen - unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen. So schlossen die Zöllner der FKS in diesem Zusammenhang 2021 insgesamt 73 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Mindestarbeitsbedingungen ab.

Wie das Hauptzollamt berichtet, wurden letztes Jahr auch Ermittlungen gegen die organisierte Form der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung immer wichtiger: Täter in mafiösen Bandenstrukturen, die europaweit tätig sind, verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und stören den fairen Wettbewerb erheblich, weshalb die FKS auch sie verstärkt in den Fokus nimmt.