Staatsanwaltschaft München
Ermittlungen nach Klimaprotest auch gegen Autofahrer
23. Januar 2023, 14:56 Uhr aktualisiert am 23. April 2023, 16:01 Uhr
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt nach den zahlreichen Protesten von festgeklebten Klimaaktivisten nicht nur gegen Klimakleber, sondern auch gegen Autofahrer, die durch eine Aktion am Weiterfahren gehindert wurden.
Zwei Ermittlungsverfahren seien dort derzeit anhängig, teilte die Behörde am Montag in München mit. Dabei gehe es um eine Aktion im Mai 2022. Ein Autofahrer habe einen "erlaubnisfreien Schlagstock" auf den Kopf eines der Aktivisten gehalten und ihn aufgefordert, die Straße zu verlassen. Ein anderer habe einen der Aktivisten von der Straße gezogen.
Als Straftatbestand steht in beiden Fällen Nötigung im Raum, im letzten Fall auch Körperverletzung. Die Ermittlungen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber noch nicht abgeschlossen - auch weil die Rechtslage kompliziert ist. Möglicherweise könnten die Autofahrer sich nämlich auf Notwehr berufen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst rief Autofahrer dazu auf, sich in solchen Fällen auf die Polizei zu verlassen und nicht selbst tätig zu werden.
250 Anzeigen gegen Klimaaktivisten gingen im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft München I ein, der überwiegende Teil davon gegen sogenannte Klimakleber. Gegen 84 Aktivisten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Diese Verfahren landen inzwischen auch zunehmend vor Gericht: Am Dienstag sollte beispielsweise am Münchner Amtsgericht ein Prozess gegen Aktivsten starten, die im April auf das Gelände der Münchner Rück geklettert waren und die Abkehr von fossilen Brennstoffen forderten. Für die kommende Woche war dort ein Prozess gegen Aktivisten angekündigt, die sich zweimal an einem Tag am Münchner Stachus auf der Straße festgeklebt hatten.