Bayern

Falsch parkende Polizisten in der Altstadt: Es geht in eine neue Runde

Der AZ-Bericht über hohe Beamte, die verbotenerweise in der Fuzo parkten, hat Folgen


Näher geht's kaum zur Frauenkirche: zwei der Falschparker.

Näher geht's kaum zur Frauenkirche: zwei der Falschparker.

Von Nina Job

Die Falschparkeraffäre hat polizeiintern für mächtig Wirbel gesorgt. Nachdem die AZ darüber berichtet hatte, dass während des Polizeigottesdienstes am 19. Januar in der Frauenkirche viele Dienstwagen von hohen Polizeibeamten verbotenerweise in der Fußgängerzone abgestellt waren, hat das Polizeipräsidium München mittlerweile 16 Dienstfahrzeuge ermittelt. "Nach aktuellem Stand wurden 16 Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet", sagte ein Sprecher des Präsidiums am Freitag.

Mittlerweile beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft München I mit dem Fall. Dort ist eine vierseitige anonyme Strafanzeige eingegangen, deren Wortlaut der AZ bekannt ist. Das Schreiben wurde in einen Briefkasten der Behörde geworfen und enthielt Fotos der verbotswidrig parkenden Fahrzeuge.

In einer Reihe, aber verboten: die Dienstautos von fünf Polizeichefs.

In einer Reihe, aber verboten: die Dienstautos von fünf Polizeichefs.

Oberstaatsanwältin Anne Leiding bestätigte den Eingang der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. "Der vorgetragene Sachverhalt wird geprüft", teilte sie mit. Zu den Fahrzeugen, die falsch parkten, gehörten auch die des Landespolizeipräsidenten und des Chefs vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd.

In der anonymen Anzeige ist von Amtsanmaßung und Strafvereitlung die Rede, da in sieben Dienstwagen eine rote Polizeikelle im Wageninneren hinter der Windschutzscheibe platziert gewesen sein soll. Die Kelle ist ein Zeichen dafür, dass die Polizei im Einsatz ist. Dies war aber an dem Abend nicht der Fall. Der Besuch des Gottesdienstes galt nur als Dienstzeit.
Nach AZ-Informationen versuchen die Polizeichefs, die sich zur Frauenkirche chauffieren ließen und dort die Fahrer warten ließen, die Verantwortung auf die Fahrer abzuwälzen. Ein Sprecher des Innenministeriums teilte auf Anfrage mit: "Die Verantwortung für die Anreise oblag dem jeweiligen Teilnehmer. Bei einem Parkverstoß ist grundsätzlich der Fahrer verantwortlich. Das gilt auch für das Fahrzeug des Landespolizeipräsidenten."

Dieser hatte im Vorfeld alle Teilnehmer des Gottesdienstes darauf hingewiesen, dass es an der Frauenkirche keine Parkplätze gibt.