Waldbrandgefahr

Flugbereitschaft kontrolliert Wälder in der Oberpfalz


Ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Waldbrandgefahr! Rauchen und Feuermachen strengstens verboten" (Symbolfoto).

Ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Waldbrandgefahr! Rauchen und Feuermachen strengstens verboten" (Symbolfoto).

Von Redaktion idowa

Wegen der aktuell großen Waldbrandgefahr finden am Montag, 25. Juli, Waldbeobachtungen in der Oberpfalz statt. Das teilt die Regierung der Oberpfalz mit.

Ehrenamtliche Piloten von der Flugbereitschaft der Luftrettungsstaffel Oberpfalz führen die Befliegung durch. Mit an Bord sind ausgebildete Luftbeobachter der Feuerwehr oder der Verwaltung. Diese suchen die Gebiete auf mögliche Brandgefahren hin ab. Wird ein Brand festgestellt, alarmieren sie die Feuerwehr und lotsen die Einsatzkräfte zur Brandstelle.

Die Flugzeiten sind jeweils von 13 bis 14 Uhr sowie von 18 bis 19 Uhr.

Vier Stützpunkte auf vier Routen

Der Stützpunkt Schmidgaden ist für die Flugroute Oberpfalz-Mitte zuständig: Flugplatz Schmidgaden, Wolfsbach, Hausen, lllschwang, Kleinfalz, lrlbach, Weiherhammer, Oberviechtach, Rötz, Bruck in der Oberpfalz, Klardorf, Neukirchen, Schmidgaden.

Die Route Oberpfalz-West wird vom Stützpunkt Regenstauf-Oberhub übernommen: Flugplatz Regenstauf (Oberhub), Parsberg, Dietkirchen, Pettenhofen, Neumarkt in der Oberpfalz, Berching, Dietfurt, Riedenburg, Kelheim, Bad Abbach, Obertraubling, Flugplatz Regenstauf.

Stützpunkt Cham-Janahof (Flugroute Oberpfalz-Ost): Flugplatz Cham-Janahof, Nittenau, Maxhütte-Haidhof, bis A93, Scheuchenberg (Wörth an der Donau), Falkenstein, Bad Kötzting, Kaitersberg, Lam, Furth im Wald, Cham, Janahof.

Stützpunkt Weiden-Latsch (Flugroute Oberpfalz-Nord): Flugplatz Weiden-Latsch, Moosbach, Plößberg, Rosall, Wernersreuth, Kemnath, Pressath, Flugplatz Weiden-Latsch.

Die Regierung bittet die Bevölkerung, in Waldgebieten äußerst vorsichtig zu sein und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Im Ernstfall sollen Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 gemeldet werden. Beim Parken dürfen Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.

Die wichtigsten Verhaltensregeln, um einen Waldbrand zu vermeiden:

  • In den Wäldern gilt von 1. März bis 31. Oktober Rauchverbot.
  • Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer.
  • Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken. Autos, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.
  • Müll vermeiden: Feuerzeuge oder Dosen mit chemischen Substanzen können zu einem Brandherd werden.