Rechtsnachfolger fehle

Gerichtsverfahren gegen Papst Benedikt vorläufig ausgesetzt


Ziel der Klage ist unter anderem, festzustellen, ob Bistumsverantwortliche Missbräuche vertuscht haben. (Symbolbild)

Ziel der Klage ist unter anderem, festzustellen, ob Bistumsverantwortliche Missbräuche vertuscht haben. (Symbolbild)

Von dpa

Das Gerichtsverfahren gegen den kürzlich gestorbenen Papst Benedikt XVI. am Landgericht Traunstein ist vorläufig ausgesetzt worden. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag.

Zuvor hatten der Bayerische Rundfunk und das Recherchekollektiv Correctiv darüber berichtet. Die Anwaltskanzlei des an Silvester gestorbenen emeritierten Papstes habe beantragt, das Verfahren pausieren zu lassen, bis ein Rechtsnachfolger feststehe. Sobald das der Fall sei, werde es wieder aufgenommen, sagte die Sprecherin. Das Verfahren gegen andere beklagte Kirchenverantwortliche laufe aber weiter.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben vom verurteilten Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht wurde, am Landgericht Traunstein eine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, erhoben. Sie richtet sich nicht nur gegen Ratzinger, der damals Erzbischof von München und Freising war, als der Missbrauchstäter in seine Diözese versetzt wurde.

Sie richtet sich auch gegen den verurteilten Mann selbst, das Erzbistum sowie Ratzingers Nachfolger im Amt des Erzbischofs, Kardinal Friedrich Wetter. Ziel der Klage ist unter anderem, festzustellen, ob Bistumsverantwortliche Taten vertuscht und so weitere Taten möglich gemacht haben.