Klimapolitik
Glauber will neues Klimaschutzgesetz bald in Landtag bringen
28. April 2022, 6:14 Uhr aktualisiert am 7. April 2023, 12:32 Uhr
Im April 2021 kritisierte das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz des Bundes. Mit direkten Folgen für Bayern, wo der Gesetzgeber aber seit Monaten nicht vorankommt. Das soll sich ändern.
Mehr als fünf Monate nach der ersten Runde im Kabinett kommt in die seither massiv stockende Reform von Bayerns Klimaschutzgesetz neue Bewegung. "Ziel ist es, in den nächsten sechs Wochen das Thema in den Landtag zu bringen", sagte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) der Deutschen Presse-Agentur in München. Was wie eine simple Ankündigung klingt, markiert bei genauer Betrachtung eine spannende Weggabelung: Um den Freistaat bis 2040 klimaneutral zu machen, sollen die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden.
Auch wenn die genauen Details noch erneut im Kabinett besprochen werden müssten, setzt Glauber nicht nur auf Änderungen im Klimaschutzgesetz, auch das begleitende Maßnahmenpaket soll deutlich erweitert werden: "Ein Klimaschutzgesetz ohne substanziellen Zubau der Windkraft wird nicht funktionieren", sagte Glauber, der sich erleichtert zeigte, dass die CSU-Fraktion im Landtag am Mittwoch als Folge des Drucks auch aus der Wirtschaft wegen extrem steigender Energiepreise einer Aufweichung der umstrittenen 10H-Abstandsregel für Windräder zugestimmt hatte.
Künftig sollen demnach Windräder etwa in Wäldern, entlang von Autobahnen und in Gewerbegebieten einfacher errichtet werden können. Gesetzlich regeln kann dies das Klimaschutzgesetz übrigens nicht - hierfür muss unter anderem das Baurecht angepasst werden.
"Wir haben mit unserem LfU (Landesamt für Umwelt) eine Gebietskulisse erarbeitet, die die Möglichkeit von 1700 bis 2000 Rädern aufweist", betonte Glauber. Dies müsse nun in den 18 Planungsregionen Bayerns ernsthaft diskutiert werden, "überall, nicht nur im Norden Bayerns". Seiner Rechnung zufolge ist die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geforderte Ausweisung von zwei Prozent Landesfläche für Windräder kein Problem. Sollte der Bund auch die Errichtung in Naturschutzgebieten gestatten, seien gar bis zu drei Prozent möglich.
Windkraft spielte im ersten Gesetzesentwurf keine Rolle
Bislang hatte die CSU jegliche Lockerungen verhindert, weshalb die Windkraft im ersten Gesetzesentwurf aus dem November praktisch keine Rolle spielte. Stattdessen sollten die Klimaziele unter anderem durch eine Photovoltaik(PV)-Pflicht für Gewerbe-Dächer und den Bau von Photovoltaik-Anlagen entlang von Autobahnen, die Aufforstung von 30 Millionen Bäumen in den kommenden fünf Jahren und die Renaturierung von 55.000 Hektar Moorflächen erreicht werden.
Dass sich die Novelle des Klimagesetzes wegen interner Debatten in der Bayern-Koalition, der Bearbeitung von rund 30 Stellungnahmen von Verbänden zum ersten Entwurf und der abwartenden Haltung nach der Regierungsneubildung in Berlin derart hinzieht, war nicht geplant. Ebenso wenig wie der eigentliche Auslöser der Reform, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dessen Verkündung sich an diesem Freitag erstmals jährt. Die Richter hatten darin das Klimaschutzgesetz des Bundes als unzureichend kritisiert. Da Bayerns Gesetz recht ähnlich angelegt war, kündigte die Staatsregierung umgehend die Novelle an.
Auch bei der Nutzung der Sonnenenergie wird das neue Gesetz laut Glauber deutlich weitergehen: So soll auch eine PV-Pflicht für geeignete Wohngebäude eingeführt werden - dies hatte insbesondere Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger bisher immer abgelehnt.
Um das Gesetz möglichst schlank zu halten, hatte die Staatsregierung bereits zu den bisherigen Klimaschutzgesetzversionen auch auf ein flankierendes Maßnahmenpaket gesetzt, in dem dargelegt wird, wie Treibhausgasemissionen reduziert werden sollen - in Summe immerhin 125. Glauber schlägt vor, hier auch eine Energiespar-Kampagne zu verankern sowie gezielt Fachkräfte aus- und fortzubilden, die etwa als Handwerker die Energiewende in die Praxis umsetzen und etwa Sonnenkollektoren auf Dächer schrauben oder Häuser isolieren können.
Für eine erfolgreiche Umsetzung aller Maßnahmen ist die Finanzierung entscheidend - die Staatsregierung setzt laut Glauber auf eine Kalkulation, die neben einer Milliarde Euro aus Landesmitteln auch auf Einnahmen durch die Vermietung staatlicher Dächer für PV-Anlagen von 250 bis 300 Millionen Euro baut. Hinzu kommt die Forderung an den Bund, ein Viertel der bundesweiten Einnahmen durch die CO2-Bepreisung an die Länder auszuzahlen, auf Bayern würden davon rund 750 Millionen Euro entfallen.
Auch darüber hinaus gebe es Forderungen an den Bund, damit der Klimaschutz in der Praxis tatsächlich den Schwung erhalte, den er brauche: "Ich brauche eine Vereinfachung der Rechtsordnung, sprich ich brauche sogenannte Klagekammern", sagte Glauber. Hier müsse bei Streitfragen schnell entschieden werden, damit die Bauprozesse, etwa der Windräder, deutlich beschleunigt werden könnten. Die Gerichte brauchten auch Mustergutachten, "damit sich ein neues Windrad dann eben nicht erst in sechs Jahren, sondern in drei Jahren dreht".