Urteil rechtskräftig

"Hammermörder" von Gangkofen scheitert mit Revisionsantrag

Das Urteil gegen den sogenannten "Hammermörder" von Gangkofen ist rechtskräftig. Im Januar hatte das Landgericht den 51-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.


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Der Verteidiger war im Namen seines Mandanten in Revision gegangen. Diese wurde nun nach Antrag des Generalbundesanwalts und einer Anhörung des Beschwerdeführers vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.

Das Urteil gegen den sogenannten "Hammermörder" von Gangkofen ist rechtskräftig. Im Januar hatte das Landgericht den 51-Jährigen wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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