Prozess
Hohe Haftstrafe für Vater wegen Totschlags seines Babys
13. Februar 2023, 16:48 Uhr aktualisiert am 13. Februar 2023, 18:01 Uhr
Nach dem Tod eines Säuglings infolge heftigen Schüttelns ist der Vater in München wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Im Februar 2022 habe er seine damals fünf Wochen alte Tochter äußerst kräftig und wiederholt geschüttelt, teilte das Landgericht München II nach dem Urteil am Montag mit. Dabei sei sie mit dem Hinterkopf gegen eine harte Fläche wie eine Tischplatte oder eine Wand geschlagen. Trotz sofortiger medizinischer Behandlung sei das Baby am Abend desselben Tages gestorben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Beteiligten können Revision einlegen.
Der Moldauer und seine Familie waren 2021 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen und lebten zum Tatzeitpunkt am 28. Februar 2022 in einer Unterkunft in Oberammergau. Die 1. Große Strafkammer würdigte im Urteil den bisher straffreien Lebenswandel des Mannes. Zudem habe er nur bedingt vorsätzlich gehandelt. Zu seinen Lasten gehe aber die besondere Schutzverpflichtung gegenüber seiner Tochter.
Andere Täter oder Ursachen für die massiven Verletzungen schloss das Schwurgericht aus. Der Mitteilung zufolge hatte die Mutter den Vater um die Mittagszeit gebeten, sich um das Baby zu kümmern. Sie selbst wollte in der Zeit mit ihrer fünfjährigen Tochter zum Duschen ins Gemeinschaftsbad.
Zum Prozessauftakt hatte der 26-Jährige bestritten, seine Tochter bewusst getötet zu haben. Er habe sie zwar geschüttelt, aber schon vorher sei ihr Blut aus der Nase getropft. Das habe er beim Wickeln gemerkt. Aus Schock habe er sie ruckartig geschüttelt und ihren Namen gerufen. "Ich habe versucht, sie zu wecken und zu schütteln", sagte er zu Prozessbeginn.
Das Landgericht wertete das jedoch so wie die Staatsanwaltschaft in der Anklage als Totschlag. Der Mann habe den Tod des Säuglings billigend in Kauf genommen, heißt es in der Mitteilung. Als die Atmung des Kindes bereits ausgesetzt hatte, habe er Rettungsbemühungen entfaltet - allerdings nur, um die Tat gegenüber der Mutter zu verdecken, so die Überzeugung des Schwurgerichts.