Covid-19
Holetschek weist Kritik von SPD und FW zu Bußgeldern zurück
20. März 2023, 16:13 Uhr aktualisiert am 21. März 2023, 21:28 Uhr
In der Debatte um die Rückzahlung von unberechtigt verhängten Corona-Bußgeldern hat Gesundheitsminister Klaus Holetschek den CSU-Koalitionspartner Freie Wähler (FW) und die SPD massiv kritisiert. "Die Forderung, alle Corona-Bußgelder im Zusammenhang mit Ausgangsbeschränkungen zurückzuzahlen, zeugt von großer Unkenntnis. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat gerade nicht geurteilt, dass zur Bekämpfung einer Pandemie Ausgangsbeschränkungen generell unzulässig sind", sagte der CSU-Politiker am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München.
Bayern orientiere sich - anders als von den Kritikern behauptet - eng am Urteil des Gerichts. Es wäre zudem ein falsches Signal, auch jene Bußgelder zurückzuzahlen, die im Sinne der Rechtsprechung berechtigterweise verhängt wurden, etwa wenn jemand Corona-Partys gefeiert und damit andere Menschen gefährdet habe.
Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Bußgelder wegen des Verlassens der eigenen Wohnung "zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlassen" unrechtmäßig waren - dabei geht es aber nur um den Zeitraum zwischen dem 1. und dem 19. April 2020.
Der Freistaat hatte daraufhin angekündigt, die Bußgelder sollten bei entsprechenden Anträgen der Betroffenen zurückerstattet werden. In einem Bericht von BR24 hatten dies unter anderem SPD-Landeschef Florian von Brunn und die Generalsekretärin der Freien Wähler, Susann Enders, kritisiert. Sie forderten eine Rückzahlung aller unrechtmäßig erhobenen Bußgelder.
Holetschek forderte Enders zu mehr Sachlichkeit auf. Die Behauptung sei falsch, es gebe beim Gesundheitsministerium eine "große Zurückhaltung" bei der Aufarbeitung der Corona-Politik. "Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben unmittelbar mit dem Erlass von Corona-Schutzmaßnahmen damit begonnen, deren Wirkung kritisch zu hinterfragen", sagte Holetschek. Gerade zu Beginn der Pandemie habe es aber nur wenig gesicherte Erkenntnisse über das Virus und dessen Verbreitung gegeben.
Mit Blick auf Bußgelder, die schon Ende März - also während der vorläufigen Ausgangsbeschränkung durch Allgemeinverfügung - verhängt worden seien, sagte Holetschek, auch hier könne eine Einzelfallprüfung durch die Regierungen erwogen werden.