Bundesverfassungsgericht
Söder will keine Polizeikosten an Fußball-Clubs weitergeben
14. Januar 2025, 12:20 Uhr
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will nach dem Polizeikosten-Urteil und vor Konsequenzen das Gespräch mit den Profifußball-Vereinen im Freistaat suchen. "Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizeikosten bei Hochrisikospielen werden wir nun genau analysieren und erst dann über Konsequenzen entscheiden", sagte Herrmann auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
"Einige Länder plädieren für ein bundeseinheitliches Verfahren. Auch das müssen wir in Erwägung ziehen. Wir werden die bayerischen Vereine der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga zu einem Gespräch über die Konsequenzen des Urteils einladen", kündigte der Politiker an.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22).
Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Die DFL hielt diese Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig - und zog vor Gericht.
In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen.
Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu. Die könnte vor allem unterklassige Clubs besonders hart treffen.
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