Gefangenen geschlagen

Justizbeamter bekommt Geldstrafe nach Fausthieben


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Im Schloss der geöffneten Türe des Eingangsbereiches der Justizvollzugsanstalt in Aichach steckt ein Schlüssel. Ein Beamter des Gefängnisses wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einen Insassen geschlagen hatte. (Archivbild-Illustration)

Von dpa

Weil er einen Häftling geschlagen hat, ist ein 33 Jahre alter Justizvollzugsbeamter zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte hatte den Inhaftierten in einer Stresssituation elfmal mit der Faust auf den Kopf geschlagen. Das Amtsgericht in Aichach verhängte gegen den Mann eine Strafe von insgesamt 9.000 Euro (150 Tagessätze zu je 60 Euro) wegen Körperverletzung im Amt, wie Gerichtssprecher Peter Grünes mitteilte. Zunächst hatten die "Augsburger Allgemeine" und der "Donaukurier" berichtet. Das Urteil war bereits am Mittwoch verkündet worden.

Der Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Aichach hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Hintergrund der Tat war ein Gerangel im Juli 2023 mit dem Strafgefangenen. Dieser sollte verlegt werden, weil die Gefahr bestand, dass er sich durch das Verschlucken von Schrauben selbst verletzten könnte. Bei dem Häftling wurden später keine gravierenden Verletzungen durch die Schläge festgestellt. Der Beamte, dem noch eine weitere Bestrafung durch ein Disziplinarverfahren droht, zahlte dem mittlerweile aus der JVA entlassenen Opfer bereits vor dem Prozess ein Schmerzensgeld.

Zuletzt waren die Gefängnisse in Gablingen bei Augsburg und in Nürnberg wegen des Verdachts der Misshandlung von Häftlingen in den Schlagzeilen. Insbesondere die Ermittlungen bezüglich der JVA Gablingen, wo gegen die frühere Anstaltsleitung und gegen eine ganze Reihe Vollzugsbeamter ermittelt wird, hatte auch landespolitische Folgen. Das bayerische Justizministerium hat mittlerweile eine Kommission zur Untersuchung von Konsequenzen eingesetzt.

In dem Aichacher Fall lehnte es Richter Axel Hellriegel laut der Zeitung ab, wegen der Berichte über Verstöße in der JVA Gablingen ein besonders hartes Urteil gegen den 33-Jährigen zu verhängen. "Ich bin nicht dafür zu haben, ein Exempel zu statuieren", sagte er.


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