Verwaltungsgericht Regensburg
Keine Ausnahmegenehmigung für das Töten von Fischottern
27. August 2021, 16:33 Uhr aktualisiert am 27. August 2021, 12:36 Uhr
Teichbetreiber in der Oberpfalz dürfen keine Fischotter töten, um ihren Fischbestand zu schützen - das hat ein Gericht entschieden. Ein Urteil, das auf Zustimmung und Kritik stößt.
An drei Teichanlagen in der Oberpfalz dürfen doch keine Fischotter getötet werden. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat nach eigenen Angaben vom Freitag Ausnahmegenehmigungen der Regierung der Oberpfalz aufgehoben. Diese hatte im März 2020 für drei Standorte in den Landkreisen Tirschenreuth, Schwandorf und Cham die Erlaubnis gegeben, jeweils bis zu zwei männliche Fischotter zu fangen und zu töten. Dagegen reichten der Bund Naturschutz (BN) und die Aktion Fischotterschutz Klagen ein. Diesen gab das Gericht statt.