Landtag
Koalition will Artenschutz-Begehren wohl annehmen
3. April 2019, 11:00 Uhr aktualisiert am 4. April 2023, 21:33 Uhr
Erfolg für die Initiatoren des Volksbegehrens "Rettet die Bienen": Die Koalition will deren Gesetzentwurf im Landtag annehmen und in begleitenden Regelungen allenfalls gewisse Dinge klarstellen. Es soll aber mehr geben, einen großen Wurf: ein "Versöhnungsgesetz".
Die schwarz-orange Koalition will den Streit um den Artenschutz ohne einen Volksentscheid lösen: Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" soll im Landtag in München angenommen werden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Koalitionskreisen - auch die "Augsburger Allgemeine" und der Bayerische Rundfunk berichteten darüber. Gewisse Korrekturen und Klarstellungen sollen demnach in Ausführungsbestimmungen oder einem begleitenden Gesetz geregelt werden. Aber nicht nur das: Parallel solle ein großes Paket - ein großes "Versöhnungsgesetz" - für mehr Umwelt- und Artenschutz im Freistaat beschlossen werden, hieß es.
Es werde einen "Riesen-Entwurf" geben, hieß es in Koalitionskreisen. Der Gesetzentwurf des Volksbebehrens werde dabei nur ein kleiner Baustein sein. "Es wird ein Versöhnungsgesetz geben mit einem echten neuen Generationenvertrag", hieß es. Auch zusätzliche Ideen, die derzeit an einem Runden Tisch erarbeitet werden, sollen demnach mit eingearbeitet werden. Der Runde Tisch werde deshalb weiterarbeiten.
Am Mittwochnachmittag wollen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und sein Stellvertreter Hubert Aiwanger (Freie Wähler) zusammen mit den beiden Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer und Florian Streibl in einer gemeinsamen Pressekonferenz über das weitere Vorgehen informieren. Zuvor soll dies in beiden Fraktionen besprochen werden. Söder hatte zuletzt schon eine "Pionierleistung für den Artenschutz, aber auch eine Pionierleistung in der Versöhnung" angekündigt.
Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens zu, erlangt dieser Gesetzeskraft, ohne dass es dafür noch einen Volksentscheid braucht. Andernfalls würde es im Herbst zwingend einen Volksentscheid geben - entweder nur über den Entwurf des Volksbegehrens oder gegebenenfalls auch über einen Alternativentwurf. Letztere Möglichkeit hatte die Staatsregierung in den vergangenen Wochen ebenfalls geprüft, aber nun verworfen. Laut "Augsburger Allgemeine" sind nun unter anderem Ausgleichsmaßnahmen für Landwirte geplant.
Fakt ist: Mit einer Rekordbeteiligung am Volksbegehren Artenvielfalt hatte die bayerische Bevölkerung Söder und die Staatsregierung unter Zugzwang gesetzt. Mehr als 1,7 Millionen Menschen oder 18,3 Prozent aller Stimmberechtigten forderten mit ihrer Unterschrift einen strengeren Artenschutz. Konkret zielt der Gesetzentwurf des Volksbegehrens auf Änderungen im bayerischen Naturschutzgesetz, etwa auf eine bessere Vernetzung von Biotopen oder einen Ausbau des ökologischen Anbaus von 10 Prozent auf 30 Prozent bis zum Jahr 2030.
Wegen massiver Kritik vor allem des Bauernverbandes hatte Söder einen Runden Tisch einberufen, um Kompromissmöglichkeiten auszuloten und die Interessen aller Beteiligten unter einen Hut zu bringen. Zudem soll es dort um viele zusätzliche Maßnahmen gehen, um mehr Bienen-, Insekten-, Arten- und Umweltschutz im Freistaat sicherzustellen.