Bayern
Landtag will Bettensteuer verbieten -Kämmerer dennoch optimistisch
27. Februar 2023, 18:13 Uhr aktualisiert am 27. Februar 2023, 18:13 Uhr
Dortmund hat sie. Frankfurt hat sie. Berlin auch. Hamburg hat sie schon seit zehn Jahren. Und München will sie - nur wird sie hier wohl verboten: eine Steuer auf Hotelübernachtungen.
Ende 2022 wollte Kämmerer Christoph Frey (SPD) die Abgabe in München einführen. Seine Idee: Etwa fünf Prozent des Übernachtungspreises sollen Gäste als Steuer obendrauf zahlen. Einnahmen bis zu 60 Millionen Euro im Jahr könnten fließen, heißt es aus der Kämmerei.
Doch dann schaltete sich die Landesregierung ein. CSU und Freie Wähler wollen das Kommunalabgabengesetz ändern, in dem die Einnahmen der Kommunen geregelt sind. Den Beschluss dazu trifft der Landtag am Donnerstag.
Doch um das Thema auf der Tagesordnung zu finden, muss man sich auskennen. Denn es versteckt sich hinter einem Punkt, in dem es eigentlich um die Änderung des Bundesmeldegesetzes geht. Das Verfahren nennt sich "Omnibusverfahren". Dabei werden mehrere Gesetze an ein anderes, bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt. Sie können so deutlich schneller mitverabschiedet werden.
Die Grünen-Fraktion im Landtag sieht das Verfahren kritisch. Und auch der Bayerische Städtetag, dem über 300 bayerische Kommunen angehören, übt Kritik: Selbst informierte Kreise hatten in diesem Fall Schwierigkeiten, an die entsprechenden Unterlagen zu gelangen, heißt es in einer Pressemitteilung. Trotzdem wird der Landtag am Donnerstag wohl mit seiner Mehrheit aus CSU und Freien Wählern das Verbot der Bettensteuer beschließen.
Gibt es dennoch eine Chance, dass München die Abgabe einführen kann? Kämmerer Frey ist optimistisch. Heute im Finanzausschuss und morgen in der Vollversammlung wird voraussichtlich die Stadtratsmehrheit für eine Einführung stimmen. Doch das ist eher eine Formalie.
Denn als Nächstes müsste die Regierung von Oberbayern die Steuer genehmigen, und damit ist nicht zu rechnen. Die Stadt wird deshalb vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klagen, wie Kämmerer Frey erklärt. Er sei "durchaus zuversichtlich", dass die Klage Erfolg haben könnte. Denn auch eine von ihm beauftragte Kanzlei komme zu dem Schluss, dass ein Verbot der Übernachtungssteuer zu sehr in die gemeindliche Finanzhoheit eingreife. Auch der Bayerische Städtetag sieht durch das Verbot die kommunale Selbstverwaltung beschnitten. Kommunen sollten zumindest selbst entscheiden können, ob sie eine Übernachtungssteuer wollen oder nicht, heißt es in einer Mitteilung.
Wann das Gerichtsurteil vorliegt und ab wann die Hotelsteuer gilt, kann Frey nicht abschätzen. Es könnte Monate dauern, glaubt er. Genug Zeit also, eine Idee der Grünen zu prüfen.
Die wollen nämlich Übernachtungen unter 50 Euro und Jugendherbergen ausnehmen. Die SPD war laut deren finanzpolitischem Sprecher Christian Köning über den Vorstoß verwundert. "Eigentlich geht es jetzt erst einmal um das Grundsätzliche", meint er. Verweigern wollen sich Kämmerer und SPD der Idee aber wohl nicht.
Widerstand gegen die Bettensteuer kommt auch aus der Hotelbranche. Birgit Häffner, die Sprecherin der Munich Hotel Alliance, einem Zusammenschluss von 27 Luxushotels, rechnet mit Einbußen von etwa zehn bis 15 Prozent. Dass die Bettensteuer ebenso in vielen anderen Städten gilt und dorthin schließlich immer noch Touristen reisen, ist für sie kein Trost. Denn die Abgabe soll in München auch im Bereich der Geschäftsreisen gelten - und diesen Sektor nehmen andere Städte aus, schildert Häffner. Sie fürchtet deshalb, dass Kongress-Veranstalter lieber einen günstigeren Standort suchen.