Immobilien
Mehr als fünf Millionen Grundsteuererklärungen eingereicht
21. März 2023, 13:38 Uhr aktualisiert am 23. März 2023, 4:24 Uhr
Sechs Wochen vor der letzten Abgabefrist haben in Bayern mehr als fünf Millionen Grundstückseigentümer ihre neue Grundsteuererklärung abgegeben. Das teilte das Landesamt für Steuern am Dienstag in Nürnberg mit. Bayern hatte als einziges Bundesland die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um weitere 3 Monate bis zum 30. April verlängert. Die Frist endet aufgrund des Sonn- und Feiertages aber erst mit Ablauf des 2. Mai.
In Bayern sind für insgesamt rund 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten Grundsteuererklärungen abzugeben. Nach Angaben des Finanzministeriums wurden damit bis zum 20. März rund 79 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen eingereicht.
Der Freistaat hatte mit der Fristverlängerung auf die bis Ende Januar nur schleppende Abgabe der Erklärungen reagiert. Kurz vor dem damaligen Stichtag hatten noch Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer gefehlt - wobei die Quoten bundesweit überall recht ähnlich waren.
Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.
In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen.
Das Landesamt appellierte an alle Grundstückseigentümer, die verbleibende Zeit zu nutzen, um noch fehlende Erklärungen fristgerecht abzugeben. "Damit können Sie weitere Maßnahmen Ihres Finanzamtes, wie zum Beispiel Erinnerungsschreiben oder Verspätungszuschläge, vermeiden", hieß es weiter.