Kommunen

Mehr Fahrradwracks und Schrottautos in Bayerns Städten

Jeder kennt sie: Völlig demolierte Fahrradwracks, die in Städten herumliegen. Die Kommunen kämpfen aber auch gegen halterlose Autos. Nicht immer steckt dahinter der Versuch einer illegalen Entsorgung.


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Die Räder werden vor dem Entfernen mit einer Banderole markiert (Archivfoto).

Von dpa

In Bayerns Städten sorgen Fahrradwracks und Schrottautos vermehrt für Ärger. In München etwa müssen jährlich rund 3000 bis 3500 aufgegebene Räder entfernt werden, 200 davon sind nur noch aus Einzelteilen bestehende Wracks. Hinzu kommt eine steigende Zahl von halterlosen Fahrzeugen, wie die Stadt im Rahmen einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Mussten im Jahr 2022 noch 491 abgemeldete oder nicht mehr betriebsbereite Fahrzeuge abgeschleppt werden, waren es 2024 allein bis Ende November schon 554.

In Nürnberg wurden im zurückliegenden Jahr 921 Fahrräder von der Kommune entfernt - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr mit 402. Dazu musste sich auch Nürnberg um eine steigende Zahl halterloser Fahrzeuge kümmern: Im Jahr 2022 registrierten die Zuständigen 2.642 Vorgänge, im Jahr darauf 2.749 Vorgänge und 2024 bis zum 27. Dezember 3.299 Vorgänge.

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Fahrradleichen und Schrottautos blockieren wichtige Stellplätze und sind vielen Menschen ein Ärgernis. (Symbolbild)

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Jedes Jahr werden tausende Fahrzeuge unerlaubt abgestellt - und es werden immer mehr. (Archivbild)

"In 556 Fällen mussten die Fahrzeuge abgeschleppt werden, in allen anderen Fällen beseitigten die Fahrzeughaltenden ihre Fahrzeuge beziehungsweise den rechtswidrigen Zustand nach entsprechender Verwarnung selbst", teilte eine Sprecherin der Stadt Nürnberg mit. Von den abgeschleppten Fahrzeugen wiederum wurden 437 Fahrzeuge durch ihre Eigentümer wieder abgeholt, 119 Fahrzeuge wurden verwertet.

Typische Abstellorte von abgemeldeten Kfz finden sich etwa in Gewerbegebieten oder nahe Autobahnen. Für den Versuch der illegalen Entsorgung werden regelmäßig abgelegene und schwach frequentierte Straßen gewählt. Schrotträder finden sich gerne zwischen anderen an Fahrradabstellplätzen - in Nürnberg etwa an (U-)Bahnhöfen oder bei Einkaufszentren.

In aller Regel warnen die Kommunen in Bayern sowohl bei mutmaßlich aufgegebenen Fahrrädern als auch bei halterlosen Fahrzeugen mit einem auffälligen Aufkleber oder einer Banderole vor, dass das Gefährt entfernt wird, wenn es nicht bis zu einer gewissen Frist vom Halter selbst weggeräumt wird. Auch danach hat man noch eine gewisse Zeit lang die Chance, sein Eigentum zurückzubekommen. Ist die Frist aber verstrichen, wird das Auto oder das Rad verwertet - also je nach Zustand versteigert, verschrottet oder gespendet.

"Da hier jedoch definitiv in Eigentumsrechte eingegriffen wird, ist die notwendige Vorgehensweise sehr aufwendig", hieß es von der Stadt Regensburg. Dort, wie auch in Würzburg, schwankt die Zahl der eingesammelten Fahrräder über die Jahre recht stark.

Bei den Fahrrädern gehen die Kommunen in der Regel nach Augenschein. Wo seit Monaten kein Sattel mehr drauf ist, die Kette fehlt oder das Vorderrad demoliert ist, wird das Rad eher nicht mehr repariert. Unerlaubt abgestellte Fahrzeuge sind solche, die nicht mehr betriebsbereit, abgemeldet oder ohne Kennzeichen abgestellt wurden.

Dies ist übrigens nicht immer dem Versuch geschuldet, sich vor der legalen Entsorgung zu drücken: Auch Gebrauchtwarenhändler oder private Autoverkäufer stellen ihre Wagen ohne Nummernschild gerne mal im öffentlichen Raum ab. "Leider wird die öffentliche Verkehrsfläche von immer mehr Menschen als private Lagerfläche missbraucht. Hierdurch werden nicht nur Parkplätze belagert, sondern der Allgemeinheit auch Kosten auferlegt", kritisierte eine Sprecherin der Stadt Nürnberg.

Die Kosten für den aufwendigen Prozess der Entsorgung trägt bei Schrottautos der Halter - sofern er ermittelt werden kann. Der Betrag umfasst etwa die Abschleppkosten sowie Stand- und Verwaltungsgebühren. Wie hoch die Rechnung letztlich ausfällt, variiert je nach Aufwand. Auch das achtlose Abstellen von Fahrradwracks stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld verhängt werden. Doch in der Regel bleiben die Kommunen auf den Kosten sitzen.