Wohl 32 statt 24
Messerangreifer von Würzburg älter als zunächst angenommen
20. September 2021, 18:33 Uhr aktualisiert am 4. April 2023, 17:34 Uhr
Der Messerangreifer von Würzburg, der im Juni drei Menschen getötet hatte, ist offenbar acht Jahre älter als zunächst angenommen.
"Wir gehen aktuell von 32 Jahren aus", sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Montag und bestätigte damit einen Bericht der "Main-Post". Bislang war von einem Alter von 24 Jahren die Rede gewesen. Der Somalier hatte am 25. Juni in der Würzburger Innenstadt auf mehrere Menschen eingestochen. Drei Frauen starben, mehrere Menschen wurden verletzt, fünf davon lebensgefährlich. Der Mann den Angaben nach war 2015 erstmals in Deutschland registriert worden. Bei der Einreise habe er 1997 als Geburtsjahr angegeben, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
Bei einer ärztlichen Untersuchung - die bereits Mitte Juli stattgefunden habe - habe er dann 1989 angegeben. Dass das bislang kursierende Alter von 24 Jahren nicht stimmt, geht auch aus einer Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin ist die Rede von "Angaben des Beschuldigten über sein Lebensalter", die "von den bisherigen Erkenntnissen abweichen".
Bewertung der Tat ändert sich nicht
An der Bewertung der Tat ändere sich damit aber nichts, sagte ein Sprecher der Münchner Generalstaatsanwaltschaft. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hatte den Fall überprüft, weil der Somalier 2008/2009 für die Terrororganisation Al-Shabaab Zivilisten, Journalisten und Polizisten getötet haben soll. Es gab aber keine Ermittlungen, weil konkrete Tatsachen fehlten und man davon ausging, dass der Somalier strafunmündig war.
Nach den neuen Erkenntnissen wäre er damals aber schon volljährig gewesen. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München sagte am Montag, man habe dem Generalbundesanwalt die neuen Informationen zum Alter noch mal zur Prüfung vorgelegt. Dieser habe aber am 26. Juli erneut entschieden, kein Verfahren wegen einer möglichen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung einzuleiten.