Strafvollzug

Mord an Parkhaus-Millionärin: Täter könnte frei kommen


sized

Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.

17 Jahre nach dem Mord an einer Münchner Parkhaus-Millionärin könnte der verurteilte Täter aus dem Gefängnis freikommen. Die Mindestverbüßungsdauer der Strafe läuft am 17. Mai ab, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding, am Freitag bestätigte. Zuvor hatte die Mediengruppe "Münchner Merkur/tz" darüber berichtet. Der verurteilte Neffe des Opfers bestreitet seine Schuld, sieht sich als Justizopfer. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Augsburg nach Angaben eines Sprechers einen dritten Wiederaufnahmeantrag. Zwei Anträge waren bereits abgelehnt worden.

Das Landgericht München I hatte den damals 33-Jährigen 2008 wegen Mordes an seiner reichen Tante zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht hatte keine Zweifel, dass er im Mai 2006 die Millionärin in deren Wohnung erschlagen hatte, um sich das Erbe zu sichern. Der junge Mann habe die Enterbung durch die Tante gefürchtet, nachdem diese herausgefunden hatte, dass er das von ihr bezahlte Jura-Studium abgebrochen hatte.

Der Verurteilte hatte stets seine Unschuld beteuert. Eine Revision zum Bundesgerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde blieben aber ebenso erfolglos wie die beiden ersten Wiederaufnahmeanträge.

Ob der als Mörder verurteilte Neffe wirklich frei kommt, hängt nach Angaben Leidings von seiner Sozialprognose ab. Die Entscheidung darüber fällt die zuständige Strafvollstreckungskammer. Nach Informationen der Mediengruppe "Münchner Merkur/tz" soll ein entsprechendes Gutachten bis Mitte März vorliegen.