Digitales Erbe
Nachlässige Nachlass-Pflege
21. November 2018, 18:39 Uhr aktualisiert am 21. November 2018, 19:39 Uhr
Der Tod ihres Mannes lag bereits ein paar Monate zurück, trotzdem kassierte das kostenpflichtige Onlineportal fleißig weiter. Regelmäßig buchte das Unternehmen die Gebühr vom gemeinsamen Kreditkartenkonto ab. Denn von dem Onlinevertrag ihres Mannes wusste die Witwe nichts, das Portal wiederum nichts vom Tod ihres Kunden. Ob es nun um Online-Zocken geht, Netflix-Abos, Guthaben beim Bezahldienst Paypal oder um Profile bei sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Snapchat - die inzwischen weit verbreitete Nutzung von Onlinediensten wird nach dem Tod der Nutzer immer häufiger zum Problem. Schon ist von "Geisterprofilen im Netz" die Rede.
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