Landgericht München
Haftstrafe für Vergewaltiger mit Wolfsmaske bestätigt
4. Mai 2023, 17:48 Uhr
Richter Stephan Kirchinger findet harte Worte für die Tat, über die er soeben geurteilt hat: Was der 47-jährige Mann, der vor ihm sitzt, getan hat, das sei "in hohem Maß von Brutalität, von Menschenverachtung gezeichnet", sagt er. In der Folge sei "das Leben eines Mädchens schwerst betroffen".
Das Urteil des Landgerichts München I ist bereits das zweite - im selben Fall. Die Richter bestätigten am Freitag eine Strafe von zwölf Jahren Gefängnis für den Mann, der ein elfjähriges Mädchen mit einer Wolfsmaske verkleidet vergewaltigt hatte. Zudem verhängten sie abermals die Sicherungsverwahrung für den 47-Jährigen und verpflichteten ihn, ein Schmerzensgeld von 35.000 Euro an das Opfer zu zahlen.
Bereits 2021 war der Mann zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Gegen das Urteil ging die Verteidigung in Revision und bekam teilweise Recht. Der Bundesgerichtshof hob zwar nicht den Schuldspruch als solchen auf, rügte aber die Begründung des Gerichts für die Höhe der Strafe und verwies das Verfahren zurück nach München. Im aktuellen Verfahren wurde daher nicht die Schuldfrage, sondern lediglich das Strafmaß verhandelt.
Laut Gericht hatte der Verurteilte im Sommer 2019 der Elfjährigen in München aufgelauert, sie in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt. Die Tat machte vor allem deshalb bundesweit Schlagzeilen, weil der Angreifer dabei eine Wolfsmaske trug, die er eigens für die Tat gekauft hatte.
Wegen früherer Sexualstraftaten ist der Mann derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dem Urteil zufolge muss er die Strafe in einem Gefängnis verbüßen. Dass es unmittelbar dazu komme, sei jedoch nicht gesichert, teilte Gerichtssprecher Laurent Lafleur mit.
Der Richter Kirchinger sprach angesichts des teils aufgehobenen Urteils von einem "möglicherweise kleinen Fehler, wenn's überhaupt einer ist". Das Maß von zwölf Jahren sei wegen der Brutalität angemessen. Der Täter sei aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung bei dem Angriff zwar in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen, er habe ihn jedoch mit großem Vorlauf geplant.
Zum Tatzeitpunkt befand er sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs und durfte unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zur Arbeitsstelle fahren. Auf diesem Weg fiel er über das Kind her - nachdem er es vorher tagelang beobachtet und den Heimweg von der S-Bahn ausgekundschaftet hatte.
Der alptraumhafte Überfall auf das Mädchen hatte wegen der Vorstrafen des Manns auch eine Diskussion über die Resozialisierung von Sexualstraftätern ausgelöst. Schon als Jugendlicher und Heranwachsender war er über Kinder hergefallen. Er wurde mehrfach verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs und auch wegen Vergewaltigung. Die letzte Verurteilung vor dem Wolfsmasken-Fall stammt aus dem Jahr 2010.
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