Weihnachtsmärkte

Nürnberg bemängelt fehlenden GEMA-Tarif für Weihnachtsmärkte


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Blick auf den Nürnberger Christkindlesmarkt. Um die GEMA-Gebühren auf Weihnachtsmärkten gibt es Streit zwischen GEMA und Kommunen. (Archivbild)

Von dpa

Die Stadt Nürnberg, Ausrichterin eines der weltweit bekanntesten Weihnachtsmärkte, hat die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft GEMA wegen ihrer Tarifgestaltung scharf kritisiert. Trotz großer Bemühungen seitens der Kommunen sei es offenbar nicht gelungen, einen eigenen Weihnachtsmarkt-Tarif für GEMA-Gebühren zu schaffen, teilte die Stadt Nürnberg mit.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) nimmt das Urheberrecht für Autoren wie etwa Textschreiber, Komponisten und Verleger von Musik war. Wer ein Lied im kommerziellen Umfeld abspielt, muss Gebühren entrichten. Die Stadt Nürnberg teilte mit, für die Musik, die beim weltbekannten Christkindlesmarkt gespielt wird, müssten die Nürnberger Märkte als Veranstalter rund 30.000 Euro aufbringen.

"Das Vorgehen der GEMA ist weder nachvollziehbar noch kooperativ. Natürlich setzen wir uns für eine faire Vergütung der Künstlerinnen und Künstler ein, aber auch kommunale
Veranstalter brauchen eine tragbare Gebührenstruktur, unabhängig von ihrer
Größe", sagte Nürnbergs Wirtschaftsreferentin Andrea Heilmaier. "Diese Haltung der GEMA schadet nicht nur den Veranstaltern, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern, die unsere traditionellen Weihnachtsmärkte schätzen".

Die Verwertungsgesellschaft argumentiert, Musik sei ein emotionaler Faktor, der die Besucherinnen und Besucher in vorweihnachtliche Stimmung versetzen soll, aber auch ein wirtschaftlicher Faktor, der den Umsatz der angebotenen Waren steigere und die Verweildauer erhöhe. Zahlen aus dem Jahr 2018 zeigten, dass pro Besuch auf dem Weihnachtsmarkt 18 Euro Umsatz gemacht würden - aber nur 2,5 Cent an Lizenzkosten anfielen. Für Live-Auftritte auf dem Weihnachtsfest gelte der Tarif für Stadtfeste. Für Hintergrundmusik aus dem Lautsprecher seien andere Tarifbestimmungen gültig.


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