Prozess gegen Zahnärztin
Psychiaterin bezweifelt Affekt-Tat
6. Mai 2020, 21:27 Uhr aktualisiert am 6. Mai 2020, 21:27 Uhr
Von
Alexandra Beck
Bei Cheryl v. U. lägen zwar Auffälligkeiten, aber keine krankhafte Persönlichkeitsstörung vor. Das sagte eine Psychiaterin am Mittwoch vor dem Landgericht Regensburg. Die Gutachterin bezweifelte, dass die Tat im Affekt geschah. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, ihren Mann aus Habgier im gemeinsamen Haus in Grafentraubach (Kreis Straubing-Bogen) erdrosselt zu haben. Cheryl von U. beruft sich auf Notwehr.
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