Zum Schulstart
So funktioniert der Drei-Stufen-Plan für bayerische Schulen
1. September 2020, 17:24 Uhr aktualisiert am 2. September 2020, 14:14 Uhr
Befristete Maskenpflicht im Unterricht, häufiges Lüften, freiwillige Reihentests bei den Lehrern: Bayerns Schulen bereiten sich in Corona-Zeiten auf den Unterrichtsbeginn am 8. September vor. Für den Fall, dass die Infektionszahlen weiter steigen, sieht sich die bayerische Regierung mit einem Drei-Stufen-Plan gerüstet.
Seit Montag ist es offiziell: Zum Schulstart am 8. September müssen Lehrer und Schüler nicht nur auf dem Schulgelände, sondern auch in den Klassenräumen eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt zunächst für die ersten zehn Schultage. Ausgenommen von der Regel sind lediglich die Grundschulen. Aber auch für die Zeit danach hat die bayerische Regierung ein Konzept entwickelt, den sogenannten Drei-Stufen-Plan. Der soll greifen, falls die Infektionszahlen wieder deutlich steigen.
Mit diesem Modell wollen Kultus- und Gesundheitsministerium angemessen auf Änderungen des Infektionsgeschehens reagieren können, wie Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Dienstag bei einer Pressekonferenz erklärte. Der Drei-Stufen-Plan orientiert sich am Infektionsgeschehen im jeweiligen Kreis, also der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner, und unterscheidet verschiedene Szenarien.
Die Szenarien des Drei-Stufen-Plans
Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 Fälle pro 100.000 Einwohner
Der Unterricht findet unter Hygieneauflagen komplett an der Schule statt. Masken müssen am Schulgelände getragen werden, im Präsenzunterricht können Schüler und Lehrer die Masken abnehmen.
Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz ab 35 Fälle bis unter 50 pro 100.000 Einwohner
Schüler und Lehrer müssen auch im Klassenzimmer und an ihrem Sitzplatz Masken tragen. Das gilt für alle Schüler ab der 5. Klasse. Alternativ kann auf die Masken im Unterricht verzichtet werden, wenn die Schule einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen den Schülern und den Lehrern gewährleisten kann.
Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 Fälle pro 100.000 Einwohner
Der Mindestabstand von eineinhalb Metern muss wieder verpflichtend eingehalten werden und die Maske muss auch am Sitzplatz im Klassenzimmer getragen werden. Das gilt für alle Jahrgangsstufen - auch für Grundschüler. Wenn aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bedeutet das eine zeitlich befristete Teilung der Klassen und ein damit verbundener Unterricht der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.
Bei den genannten Schwellenwerten handelt es sich um Richtkriterien, die den Entscheidungsträgern vor Ort als Orientierungshilfe bei ihrer Entscheidung dienen. Die letzte Entscheidung, ab wann welche Stufe greift, trifft das zuständige Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Schulaufsicht.