Ausgangsbeschränkungen

"Sonne genießen ist kein triftiger Grund"

Viele Ostbayern verstoßen gegen Ausgangsbeschränkungen - Wie kontrolliert die Polizei?


Trotz der Ausgangsbeschränkungen besuchten etliche Bayern Erholungsorte wie den Starnberger See. Dabei ist, von kurzen Verschnaufpausen abgesehen, das Verweilen an der frischen Luft momentan nicht erlaubt.

Trotz der Ausgangsbeschränkungen besuchten etliche Bayern Erholungsorte wie den Starnberger See. Dabei ist, von kurzen Verschnaufpausen abgesehen, das Verweilen an der frischen Luft momentan nicht erlaubt.

Auf der Bank zu sitzen, die Vögel zwitschern zu hören und die warmen Strahlen nach dem langen Winter die Haut erwärmen zu spüren - verboten. Mit Bier und Buch am Fluss zu liegen - verboten. Mit den Nachbarn zu grillen - verboten. "Die Sonne zu genießen ist kein triftiger Grund, nach draußen zu gehen", sagt Maximilian Bohms, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern.

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