Ausgangsbeschränkungen
"Sonne genießen ist kein triftiger Grund"
30. März 2020, 19:41 Uhr aktualisiert am 30. März 2020, 19:41 Uhr
Von
Miriam Graf
Auf der Bank zu sitzen, die Vögel zwitschern zu hören und die warmen Strahlen nach dem langen Winter die Haut erwärmen zu spüren - verboten. Mit Bier und Buch am Fluss zu liegen - verboten. Mit den Nachbarn zu grillen - verboten. "Die Sonne zu genießen ist kein triftiger Grund, nach draußen zu gehen", sagt Maximilian Bohms, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern.
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