Geflügelpest
Stallpflicht in Bayern ist nicht mehr nötig
28. April 2021, 10:30 Uhr aktualisiert am 28. April 2021, 10:30 Uhr
Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) - auch Vogelgrippe genannt - nicht mehr erforderlich.
Das Umweltministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden deshalb gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Weiterhin gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben.
Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.
Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebreitet. In Deutschland sind über 1.400 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern wurde die Geflügelpest bei Wildenten erstmalig im November 2020 im Landkreis Passau nachgewiesen. Insgesamt wurden in Bayern seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und 12 Haus-/Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 27. April 2021).
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.