Vor dem Landgericht

Stampfschritt ins Gesicht: Urteil gegen Landshuter steht fest

Ein Mann aus Landshut verletzt einen 36-Jährigen mit mehreren Tritten schwer im Gesicht. Jetzt gibt es ein Urteil. Die Verteidigung kündigt an, in Revision zu gehen.


Der Vorsitzende Richter folgte dem Antrag der Anklage.

Der Vorsitzende Richter folgte dem Antrag der Anklage.

War es lediglich männliches Aufplustern oder doch "Ausdruck der inneren Haltung"? Eine Schussgeste, die ein 34-jähriger Landshuter einem ihm nahezu unbekannten Mann in einem Spielcasino in der Innenstadt gezeigt hat, ehe er ihm kurze Zeit später auf der Straße massive Gesichtsverletzungen zufügte, war für Staatsanwältin Lisa-Marie Kapser unter anderem Beleg dafür, dass er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat.

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