Landgericht Landshut

Tochter misshandelt: Dreieinhalb Jahre Haft für 25-Jährige


Die Angeklagte (l) sitzt neben ihrem Verteidiger Harald Huber im Gerichtssaal.

Die Angeklagte (l) sitzt neben ihrem Verteidiger Harald Huber im Gerichtssaal.

Von Andrea Königl

Dieses Urteil war mit Spannung erwartet worden. Eine 25-jährige Mutter soll für die Misshandlung ihrer Tochter dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

"Kein Tatort, kein Tatmittel, kein Motiv", hatte Verteidiger Harald Huber nach sechs Verhandlungstagen gesehen - seine Mandantin sei von dem Vorwurf, sie habe ihre Tochter mittels eines harten Gegenstands im Scheidenbereich schwer verletzt, freizusprechen. Tatsächlich gab es keine eindeutigen Beweise für eine Täterschaft der 25-Jährigen, wie Vorsitzende Richterin am Landgericht, Michaela Wawerla, in der Urteilsbegründung sagte. Nach Überzeugung der vierten Strafkammer, war die ehemalige Kinderpflegerin aufgrund der Indizien dennoch schuldig zu sprechen. Die Frau aus dem Landkreis Landshut wurde wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.