Staatsregierung

Umstrittene Wolfsverordnung erneut beschlossen


Ob und wann Wölfe im Freistaat geschossen werden dürfen, werden nun wohl die Gerichte klären müssen.

Ob und wann Wölfe im Freistaat geschossen werden dürfen, werden nun wohl die Gerichte klären müssen.

Die bayerische Staatsregierung gibt im Kampf gegen Schadwölfe nicht auf. Nachdem eine erste Wolfsverordnung, die den Abschuss bei Nutztierrissen erleichtern sollte, wegen eines Formfehlers vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) aufgehoben wurde, hat der Ministerrat am Dienstag das Regelwerk erneut auf den Weg gebracht.

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