Verfassungsgerichtshof
Urteil über AfD-Klage gegen Landtag
11. August 2021, 6:20 Uhr aktualisiert am 5. April 2023, 19:32 Uhr
Regierungen und Parlamente dürfen nicht parteiisch sein - aber Freiheit, Gleichheit und die Würde des Menschen sind im Grundgesetz festgeschrieben. Die AfD will per Gerichtsurteil die Mitgliedschaft des Landtags in einem Toleranzbündnis kippen.
Bayerns höchstes Gericht ist an diesem Mittwoch zweimal mit politisch brisanten Klagen der rechtspopulistischen AfD gegen den Landtag beschäftigt. Im ersten Fall will die AfD den Austritt des Landtags aus dem kirchlichen "Bündnis für Toleranz" erzwingen, der Verfassungsgerichtshof in München will das Urteil am Vormittag verkünden. Im zweiten Fall steht nicht das Urteil an, sondern die mündliche Verhandlung. Die AfD will die Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium erstreiten, das den bayerischen Verfassungsschutz überwacht.
Das "Bündnis für Toleranz" ist eine kirchliche Initiative gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus, dem der Landtag seit 2009 angehört. Die AfD argumentiert, dass dies gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoße. Der Ältestenrat des Landtags hatte die Forderung der AfD im Mai 2020 zurückgewiesen. Deswegen will die Partei den Austritt aus dem Bündnis nun per Klage erzwingen. In dem "Bündnis für Toleranz" sind an die 80 Organisationen Mitglied, darunter Gewerkschaften, Stiftungen, Verbände und mehrere Ministerien.
Am Nachmittag steht dann die mündliche Verhandlung über die Mitgliedschaft der AfD im Parlamentarischen Kontrollgremium an. Dieses geheim tagende Gremium kontrolliert das Landesamt für Verfassungsschutz, die fünf anderen Fraktionen hatten die Kandidaten der AfD mehrfach durchfallen lassen. Dabei geht es um die Frage, ob die Partei an der Kontrolle des Verfassungsschutzes beteiligt sein darf, der Extremisten jeglicher Couleur überwachen soll.