Gerichtsbeschluss
Verfassungsschutz darf AfD Bayern beobachten
17. April 2023, 18:31 Uhr
Von
Ralf Müller
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) darf die AfD Bayern "vorläufig" beobachten, wenn auch nur "auf Basis offen zugänglicher Informationen" und nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Das Verwaltungsgericht (VG) München lehnte in einem am Mointag in München bekannt gemachten Beschluss Anträge der Partei auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ab (Aktenzeichen: M 30 E 22.4913).
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden