Bayern-Ei-Prozess

Verständigung auf milde Bewährungsstrafe


Der angeklagte frühere Bayern-Ei-Chef Stefan Pohlmann (M.) mit einem seiner Verteidiger, Professor Ulrich Ziegert aus München.

Der angeklagte frühere Bayern-Ei-Chef Stefan Pohlmann (M.) mit einem seiner Verteidiger, Professor Ulrich Ziegert aus München.

Im Bayern-Ei-Prozess haben sich der angeklagte Stefan Pohlmann und die Staatsanwaltschaft auf eine Bewährungsstrafe für den ehemaligen Eierproduzenten verständigt.

Das verlas Richter Michael Hammer am Dienstag. Der Verständigung waren mehrere nichtöffentliche Gespräche vorangegangen. Pohlmann räumte am Dienstag im Landgericht Regensburg ein, mit Salmonellen verunreinigte Eier in Umlauf gebracht zu haben. Er soll deshalb wegen gewerbsmäßigen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden. Das Urteil soll Ende März fallen. Im Raum steht eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und fünf Monaten und einem Jahr und zehn Monaten. Zudem soll Pohlmann 350.000 Euro Geldauflage zahlen.

Dem Unternehmer hatten zu Prozessbeginn mehrere Jahre Haft gedroht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm neben dem Betrug vorsätzliche Körperverletzung, in einem Fall mit Todesfolge, sowie Verstöße gegen das Lebensmittel- und Tierschutzgesetz vor. Diese Fälle konnten Pohlmann aber nicht nachgewiesen werden. Eine weitere Nachforschung vor Gericht erlaube die Prozessökonomie nicht, erklärte Hammer am Dienstag. Die Verteidigung zeigte sich sehr zufrieden mit der Verständigung.