Geiselhöringer Wahlmanipulation

Wahlfälschungsprozess muss mindestens bis Oktober pausieren


Die Staatsanwaltschaft legt Karl B. unter anderem Wahlmanipulation zur Last.

Die Staatsanwaltschaft legt Karl B. unter anderem Wahlmanipulation zur Last.

Vor Oktober wird es keine weitere Verhandlung zur Geiselhöringer Wahlmanipulation geben. Das erklärte ein Sprecher des Landgerichts Regensburg am Montag. Die Kammer habe am Donnerstag eine Anfrage an Verteidigung und Anklage geschickt, um Verhandlungstermine für das letzte Quartal 2019, also ab Oktober, zu finden. Zudem wurde die Nachfrage nach dem Gesundheitszustand des angeklagten Landwirts und Unternehmers Karl B. erneuert. Der Prozess hatte bereits zweimal verschoben werden müssen, da B. einem medizinischen Gutachten zufolge nicht verhandlungsfähig ist.

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