Radverkehr

Welche Regeln gelten auf Fahrradstraßen?


In der Region gibt es immer mehr Straßen für Radfahrer. So auch hier in Regensburg.

In der Region gibt es immer mehr Straßen für Radfahrer. So auch hier in Regensburg.

Von Susanne Pritscher und Redaktion idowa

Hier haben Radfahrer Vorfahrt: Immer mehr Städte in Ostbayern weisen bestimmte Straßen als Fahrradstraßen aus. Doch was müssen Verkehrsteilnehmer dort beachten? Ein Überblick.

Weißes Fahrrad in blauem Kreis: Wo dieses Verkehrsschild steht, haben Fahrradfahrer Priorität. Seit einiger Zeit gibt es diese speziell für Fahrradfahrer ausgeschilderten Straßen auch verstärkt in Niederbayern und der Oberpfalz. Dadurch soll auch mehr Sicherheit für Radler geschaffen werden.

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Woran man eine Fahrradstraße erkennt

Das Schild, das eine Fahrradstraße kennzeichnet, ähnelt dem der Fußgängerzone: Es ist quadratisch und hat in der Mitte einen blauen Kreis. In dem Kreis ist ein Fahrrad abgebildet. Auch das Wort "Fahrradstraße" steht häufig mit auf dem Schild.

Daneben ist die Fahrradstraße auch durch Symbole auf dem Boden gekennzeichnet. Manchmal wird dabei wie in Landshut das blaue Symbol des dazugehörigen Verkehrsschild verwendet. In anderen Fällen wie etwa in Straubing wird die Fahrradstraße am Boden durch Fahrrad-Symbole oder rote Farbe markiert. Eine einheitliche Regel für die Markierung der Fahrradstraßen gibt es derzeit noch nicht. Ein Symbol mit durchgestrichenem Fahrrad zeigt das Ende der Fahrradstraße an.

Welche Fahrzeuge in Fahrradstraßen erlaubt sind

Laut ADAC dürfen Fahrradstraßen nur mit Fahrrädern, Pedelecs mit maximal 25 km/h und E-Scootern benutzt werden. Oft finden sich aber auch Zusatzzeichen an dem Verkehrsschild "Fahrradstraße". Dadurch kann unter Umständen auch die Benutzung von Motorrädern oder Autos auf den Straßen erlaubt werden. Auch Anlieger dürfen Fahrradstraßen oft trotz der Verkehrsbeschränkungen benutzen.

Diese Regeln gelten auf Fahrradstraßen

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf auf Fahrradstraßen höchstens 30 km/h gefahren werden. Sollten dort Auto- oder Motorradfahrer die Straße mitbenutzen dürfen, müssen sie dem ADAC zufolge dafür sorgen, dass sie den Radverkehr nicht behindern oder Fahrradfahrer gefährden. Anders als auf anderen Straßen ist es den Radfahrern in Fahrradstraßen erlaubt, nebeneinander zu fahren.

Auf das Vorfahrtsrecht haben die Regeln der Fahrradstraßen keinen Einfluss: Auch dort gilt rechts vor links, solange die Vorfahrt nicht durch ein Verkehrsschild geregelt wird. Allerdings können Radfahrer auch dadurch die Vorfahrt erhalten, indem der Gehweg der Fahrradstraße über eine einmündende Fahrbahn verläuft, ohne dabei unterbrochen zu werden, oder, indem die Bordsteine abgesenkt sind.

Geparkt werden darf in Fahrradstraßen auch - solange dort nicht ein Verbotsschild das Halten oder Parken untersagt oder das geparkte Fahrzeug den Verkehr auf der Fahrradstraße beeinträchtigt.