Urteil

Zwölf Jahre für Wolfsmasken-Mann


Vor dem Urteil: Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht. Er muss nun für zwölf Jahre ins Gefängnis und dann in Sicherungsverwahrung.

Vor dem Urteil: Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht. Er muss nun für zwölf Jahre ins Gefängnis und dann in Sicherungsverwahrung.

Von mit Material der dpa

Für ein elfjähriges Mädchen ist am 25. Juni 2019 im Fasangarten in München ein Albtraum wahr geworden. Sie wurde von einem wildfremden Mann, der sich eine Wolfsmaske über den Kopf gezogen hatte, in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt. Das Opfer und seine Eltern leiden bis heute daran, erklärt der Vorsitzende Richter Bertolt Gedeon in seiner Urteilsbegründung.

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