Blaulicht

18-Jähriger zugedröhnt auf E-Scooter unterwegs


Auch auf dem Elektro-Roller herrscht keine Narrenfreiheit, wie ein junger Mann in Regensburg feststellen musste. (Symbolbild)

Auch auf dem Elektro-Roller herrscht keine Narrenfreiheit, wie ein junger Mann in Regensburg feststellen musste. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

E-Scooter sind mittlerweile allgegenwärtig, und sie sorgen auch immer wieder für Konflikte mit dem Gesetz. So auch am Donnerstagabend, als ein junger Mann offenbar auf Drogen sein Gefährt anschmiss.

Am Donnerstagabend gegen 21 Uhr kontrollierte eine Streife der Regensburger Verkehrspolizei den 18-Jährigen, der mit seinem elektrischen Roller in der Landshuter Straße auf dem Radweg fuhr. Bei der folgenden Kontrolle bemerkten die Beamten bei ihm Anzeichen auf den Konsum von Drogen.

Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht, woraufhin direkt Blut entnommen wurde. Der zugedröhnte 18-Jährige durfte nicht mehr weiterfahren und muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot rechnen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut daraufhin, dass für E-Scooter, Segways und anderer Kleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb ausnahmslos die Straßenverkehrsordnung gilt - mit allen Konsequenzen. Zudem müssen für sogenannte "Elektrokleinstfahrzeuge" im öffentlichen Straßenverkehr bestimmte Anforderungen erfüllt sein: Gültige Fahrerlaubnis, Mindestalter 14 Jahre und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis maximal 20 km/h.